Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Welche Voraussetzungen benötige ich, um an den Maßnahmen der Qualifizierungen im Personalbereich teilnehmen zu können?

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Qualifizierungen Fachkräfte für Personalentwicklung (BVS) und Personalfachkräfte (BVS) gibt es keine. Die Qualifizierungen eignen sich sowohl für neue Mitarbeitende in der Personalsachbearbeitung als auch für erfahrene Personalsachbearbeitende. Um das Zertifikat Personalfachwirte (BVS) zu erwerben, ist der Abschluss der Qualifizierungen Fachkräfte für Personalentwicklung (BVS) und Personalfachkräfte (BVS) notwendig.

Welche Inhalte umfassen die Qualifizierungen Fachkräfte für Personalentwicklung (BVS), Personalfachkräfte (BVS) und Personalfachwirte (BVS) und wie laufen diese ab?

Die Qualifizierungen Fachkräfte für Personalentwicklung (BVS) und Personalfachkräfte (BVS) können unabhängig voneinander und auch einzeln besucht werden. Lediglich um das Zertifikat Personalfachwirte (BVS) zu erwerben ist der Abschluss beider Qualifizierungen Fachkräfte für Personalentwicklung (BVS) und Personalfachkräfte (BVS) notwendig.

Neuerungen 2021/2022:
Bitte beachten Sie, dass sich für 2022 bei ein paar Seminaren die Titel geändert haben. Wir haben die Bezeichnungen bis 2021 bei den jeweiligen Seminaren ergänzt. Die Inhalte sind gleichbleibend.
Wird zum gleichen Thema eine Webinaralternative angeboten, zählt dieses ebenfalls für die Qualifizierung.

Die Fachkraft für Personalentwicklung (BVS) besteht aus den Seminaren

  • Grundlagen erfolgreicher Personalauswahl (bis 2021: Erfolgreiche Personalauswahl für Einsteiger)
  • Personalentwicklung - In Personal investieren
  • Führungskompetenz für Einsteiger - vom Kollegen zum Vorgesetzten
  • Zwischen den Stühlen... - Konfliktgespräche richtig führen
  • Herausforderung Demografie - Altersgerechte und generationsübergreifende Arbeitswelt
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement - Ein absolutes ”Muss“?!
  • Talente entdecken - Kompetenzen entwickeln

Nach Besuch der sieben Seminare und erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfung erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat Fachkräfte für Personalentwicklung (BVS). 

Die Personalfachkraft (BVS) besteht aus den Seminaren

  • TVöD – Grundseminar bzw. TV-L Grundseminar (bis 2021: Dschungel Tarifrecht - TVöD für Einsteiger bzw. Dschungel Tarifrecht - TV-L für Einsteiger)
  • Beamtenrecht – Grundseminar (bis 2021: Beamtenrecht für Einsteiger)
  • TVöD – Aufbauseminar bzw. TV-L Aufbauseminar (bis 2021: TVöD - Tarifrecht für Kenner bzw. TV-L - Tarifrecht für Kenner)
  • Beamtenrecht – Aufbauseminar (bis 2021: Beamtenrecht für Kenner)
  • Stellenbewertung für Tarifbeschäftigte und Beamte bzw. Stellenbewertung im öffentlichen Dienst - Staatlicher Bereich
  • Personalvertretungsrecht - Erfolgreich mit dem Personalrat zusammenarbeiten

Nach Besuch der sechs Seminare und erfolgreichem Bestehen der schriftlichen Prüfung erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat Personalfachkraft (BVS).

Um das Zertifikat Personalfachwirte (BVS) zu erwerben ist der Abschluss beider Qualifizierungen Fachkräfte für Personalentwicklung (BVS) und Personalfachkräfte (BVS) notwendig.

Im Anschluss folgt die mündliche Prüfung.

Die Reihenfolge der Seminare ist beliebig.

Beachten Sie jedoch, dass bei der Qualifizierung „Personalfachkräfte (BVS)“ zunächst die Seminare „TVöD bzw. TV-L – Grundseminar“ und „Beamtenrecht – Grundseminar“ besucht werden, da auf das dort erworbene Grundwissen die weiteren Seminare aufbauen.

Bei der Qualifizierung „Fachkraft für Personalentwicklung“ besuchen Sie bitte das Seminar „Führungskompetenz für Einsteiger – vom Kollegen zum Vorgesetzten“ vor dem Seminar „Zwischen den Stühlen… - Konfliktgespräche richtig führen“.

Wie laufen die Prüfungen ab?

Die Prüfungen zu Fachkräften für Personalentwicklung (BVS) sowie Personalfachkräfte (BVS) finden jeweils in Form eines Multiple-Choice-Tests statt. Inhalt sind Themen aus den besuchten Seminaren. Die Dauer der Prüfung beträgt eine Stunde. Je Prüfung wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 100,- EUR erhoben.

Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Eine Notenvergabe erfolgt nicht.

Die mündliche Prüfung zur Zertifizierung Personalfachwirte (BVS) findet nach erfolgreichem Bestehen der Qualifizierungen Fachkraft für Personalentwicklung (BVS) und Personalfachkraft (BVS) statt. Die mündliche Prüfung umfasst sowohl die erlernten fachlichen, als auch überfachlichen Kompetenzen und dauert ca. eine halbe Stunde. Es werden zwei Prüfer anwesend sein. Die Prüfungsgebühr der mündlichen Prüfung beträgt 195,- EUR.

Die Prüfungen können bei Nichtbestehen einmalig wiederholt werden.

Zur Vereinbarung der Prüfungstermine wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Produktverantwortliche Frau Hüttner (huettner@remove-this.bvs.de , 089 54057-8661).

Mit welchem zeitlichen Umfang muss ich rechnen?

Die Qualifizierungen müssen innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden, damit das in den Seminaren erlernte Fachwissen dem aktuellen Rechtsstand entspricht. Regelmäßig wird ein Abschluss zwischen einem und zwei Jahren dauern.

Entstehen nach der Qualifizierung Ansprüche?

Durch erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungen Fachkräfte für Personalentwicklung (BVS), Personalfachkräfte (BVS) oder Personalfachwirte (BVS) entsteht per se kein Anspruch, beispielsweise auf Höhergruppierung. Ob die Qualifizierungen am Arbeitsplatz Folgen nach sich ziehen, müssen die Teilnehmenden mit den Arbeitgebern/Dienstherrn abklären.

Können Fortbildungen angerechnet werden?

Es besteht die Möglichkeit, bereits bei der BVS besuchte Seminare anrechnen zu lassen. Bitte senden Sie hierzu die entsprechenden Teilnahmebestätigungen ein, wir prüfen eine Anrechnung dann im Einzelfall. Besuchte Seminare bei anderen Bildungsanbietern können leider nicht berücksichtigt werden.

Wann kann ich mit den Qualifizierungen beginnen?

Da die Seminare der Weiterbildungen unserem regulären Seminarprogramm entnommen sind, kann quasi jederzeit mit den Qualifizierungen begonnen werden. Bitte informieren Sie uns über das Anmeldeformular schriftlich, wenn Sie mit einer der Qualifizierungen beginnen möchten.
Sollten Sie bereits vor Einführung der Qualifizierungen Seminare besucht haben und sich nun zur Teilnahme entschließen, setzen Sie sich ebenfalls gerne mit uns in Verbindung.

Wer hilft mir, wenn ich mich weiterqualifizieren möchte?

Für Fragen zu den neuen Qualifizierungen im Personalbereich stehen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Doris Hüttner
Produktverantwortung
Sarah Kästner (Foto: BVS/Kerstin Müller)
Sarah Kästner
Organisation