Zustimmungserklärung zur sozialrechtlichen Übergangsregelung
(§ 127 SGB IV)
Erinnerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Einsatz als Lehrbeauftragte bzw. Lehrbeauftragter ist von großer Bedeutung für die Aus- und Weiterbildung in der öffentlichen Verwaltung. Dafür möchten wir Ihnen herzlich danken.
Mit Schreiben vom 27.10.2025 haben wir Sie darüber informiert, dass für die Nutzung der sozialrechtlichen Übergangsregelung nach § 127 SGB IV Ihre ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist. Gleichzeitig haben wir Ihnen die entsprechende Zustimmungserklärung zugesandt.
Bislang liegt uns Ihre Rückmeldung noch nicht vor. Sollte sich Ihre Antwort mit diesem Schreiben überschneiden, betrachten Sie diese Erinnerung bitte als gegenstandslos.
Da die Übergangsregelung für Sie als Lehrbeauftragte bzw. Lehrbeauftragten Rechts- und Planungssicherheit bietet, ist uns Ihre Entscheidung wichtig. Wir bitten Sie daher, uns die ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung spätestens bis zum 10.01.2026 zukommen zu lassen.
Bitte schicken Sie die Erklärung an:
Bayerische Verwaltungsschule (BVS) Zentrales Lehrbeauftragtenmanagement Frau Franzel Ridlerstr. 75 80339 München
Alternativ können Sie das unterschriebene Formular auch als Anhang per E-Mail an lehrbeauftragte@bvs.de übermitteln.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Christian Dandl Telefon 089 54057-8105 lehrbeauftragte@bvs.de