Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Lehrbeauftragte der BVS,
ab dem 01.01.2025 gilt grundsätzlich eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung bestimmter Zahlungen an die Finanzverwaltung. Betroffen sind alle Honorarzahlungen, die Sie von der Bayerischen Verwaltungsschule in den Jahren 2024, 2025 erhalten haben und zukünftig erhalten werden, sofern die jeweilige Gesamtsumme die Meldegrenze überschreitet (2024: 1.500 EUR, ab 2025: 3.000 EUR). Die Meldung erfolgt elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über eine amtlich bestimmte Schnittstelle. Sofern Sie über dieser Meldegrenze liegen, sind wir gemäß § 93c Abs. 1 Nr. 3 AO verpflichtet, Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Steueridentifikationsnummer an die Finanzbehörde zu übermitteln.
Damit wir die Meldung fristgerecht vornehmen können, benötigen wir Ihre Mithilfe.
Bitte senden Sie uns bis spätestens Donnerstag, 26.02.2026 Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer ausschließlich per E-Mail an finanzen@bvs.de.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
Zentraler Fachbereich Finanzen