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Verwaltungsgerichtsbarkeit
Band 5

Ein effektiver Rechtsschutz des Bürgers gegen das Handeln der Verwaltung zählt zu den unabdingbaren Voraussetzungen des modernen Rechtsstaates. Dementsprechend zählt das Verwaltungsprozessrecht zu den Kernmaterien des öffentlichen Rechts. Wegen des Aufbaus der meisten öffentlich-rechtlichen Fälle bietet es zudem das Grundgerüst der Methodik der Fallbearbeitung und verbindet so die einzelnen Teilgebiete des Verwaltungsrechts.
 
Das Lehrbuch vermittelt schwerpunktmäßig einen Überblick über die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da das Widerspruchsverfahren in Bayern wegen Art. 15 AGVwGO derzeit erheblich an Bedeutung verloren hat – so ist in den meisten Rechtsgebieten wie dem Baurecht ein Widerspruch nicht mehr statthaft -, wird das Klageverfahren und der vorläufige Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht besonders eingehend erörtert. Die Vertreter der Ausgangsbehörden einschließlich der Kommunen sind nunmehr in erster Linie gefordert. Die Vorbereitung und der Ablauf einer mündlichen Verhandlung sowie die ergehenden gerichtlichen Entscheidungen werden ausführlich dargestellt. Da jedoch das Widerspruchsverfahren nach wie vor für das Sozialrecht von großer Bedeutung ist, erfolgen Exkurse zur Sozialgerichtsbarkeit.
 
Die vielen Beispiele nehmen vor allem auf das Kommunalrecht mit Kommunalabgabenrecht und das Beamtenrecht (BeamtStG, BayBG, LlbG) Bezug.
 
 Das Buch orientiert sich am Ablauf der prüfungsrelevanten Schritte bei der verwaltungsprozessualen Fallbearbeitung. Übersichten und Muster dienen der Veranschaulichung sowie praktische Beispiele zum besseren Verständnis des Lehrstoffs. In den Fußnoten finden sich Hinweise auf Literatur und Rechtssprechung sowie aktuelle Entscheidungen und Ereignisse, ferner zusätzliche Erläuterungen. 
 
Kontrollfragen am Ende sachlich zusammenhängender Erörterungen ermöglichen die Überprüfung des Gelernten. Die zugehörigen Antworten befinden sich im Anhang.

Stand: 2016
Preis: 29 €
Seiten: 344

Autor: Dr. Günter Hilg, Abteilungsdirektor a. D. (ehem. Bezirk Oberbayern)