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Verwaltungskostenrecht
Band 22

Der Begriff der Verwaltungskosten ist ein Fachbegriff verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen, namentlich der Rechtswissenschaft und der Betriebswirtschaftslehre, wobei die jeweiligen Bedeutungen erheblich voneinander abweichen. Den Verwaltungskosten dieser beiden wissenschaftlichen Disziplinen ist lediglich gemeinsam, dass es sich um eine Kostenart handelt, die durch Verwaltungstätigkeit verursacht wird. Gegenstand dieses Lehrbuchs sind ausschließlich die Verwaltungskosten der Rechtswissenschaft. Der Begriff der Verwaltungskosten in der Betriebswirtschaftslehre wird im Rahmen des Lehrbuchs „Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre in der öffentlichen Verwaltung” näher behandelt.

Im Wesentlichen soll dieses Lehrbuch die folgenden Inhalte vermitteln:

Das Kapitel 1 stellt das umfangreiche System der öffentlichen Finanzwirtschaft kurz dar. Hierauf basierend erfolgt eine kompakte Darstellung des öffentlich-rechtlichen Abgabenrechts, dem auch das Verwaltungskostenrecht zugeordnet wird, so dass im Anschluss das Verwaltungskostenrecht entsprechend eingeordnet und definiert werden kann.

Das Kapitel 2 stellt die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Verwaltungskosten dar, insbesondere die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Länder betreffend das Kostenrecht. Anschließend werden die Anwendungsbereiche des Kostengesetzes des Freistaates Bayern sowie des Verwaltungskostengesetzes des Bundes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung dargestellt.

In Kapitel 3 wird die Entstehung des Kostenanspruchs auf Grundlage des Kostengesetzes des Freistaates Bayern erläutert.

Kapitel 4 enthält Ausführungen zur Kostenfestsetzung, also zur Gebührenhöhe sowie zum Umfang der erstattungsfähigen besonderen Aufwendungen (sog. Auslagen) für die Vornahme von Amtshandlungen.

Kapitel 5 behandelt die Kostenerhebung gegenüber dem Kostenschuldner, also die konkrete Kostenentscheidung einschließlich des entsprechenden Verfahrensrechts. Daneben werden in diesem Kapitel die Fälligkeit der Kosten, die Folgen eines Zahlungsverzugs, die Möglichkeiten einer Erhebung von Kosten vor Eintritt der Fälligkeit sowie die Verjährung des Kostenanspruchs behandelt.

In Kapitel 6 wird die Kostenerhebung im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens, in diesem Fall eines Widerspruchsverfahrens, dargestellt. Kapitel 6 enthält hierzu Ausführungen zu Umfang der Kostenerstattung und der konkreten Kostenfestsetzung, die maßgeblich vom jeweiligen Ausgang des Widerspruchsverfahrens abhängig ist.

Kapitel 7 enthält einige Beispiele in Bezug auf schriftliche Kostenentscheidungen sowohl im Ausgangs- als auch im Widerspruchsverfahren. Daneben wird jeweils ein Beispiel einer sog. Kostenverfügung und einer Kostenrechnung dargestellt.

Am Ende jedes Kapitels erfolgt eine kurze Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des jeweiligen Kapitels.

Da das Kostenrecht unmittelbar mit anderen Rechtsgebieten zusammenhängt (z.B. Abgabenrecht, Haushaltsrecht), enthält das Lehrbuch an geeigneter Stelle jeweils einen Hinweis auf das entsprechende Lehrbuch der BVS. Die Hinweise sollen Ihrer Informationen dienen und es Ihnen ermöglichen, sich ggf. anhand dieser Lehrbücher vertiefend mit der jeweiligen Rechtsmaterie auseinanderzusetzen.

Zugegeben, der Begriff des Verwaltungskostenrechts wirkt auf den ersten Blick als eher „trockene” Rechtsmaterie. Ob dies der Grund war, dass sich einige andere Bundesländer und auch der Bund inzwischen dazu entschlossen haben, vermehrt den Begriff des Gebührenrechts dem des Verwaltungskostenrechts vorzuziehen? Während einige Bundesländer – darunter auch Bayern - das Verwaltungskostenrecht im Rahmen von sog. Kostengesetzen normieren (z.B. Kostengesetz - KG), haben sich inzwischen einzelne Länder und auch der Bund – wenn auch in begrifflichen Abwandlungen – für den Begriff des Gebührengesetzes entschieden (z.B. Landesgebührengesetz Baden-Württemberg, Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Bundesgebührengesetz).

Unabhängig davon, welche Bezeichnung das jeweilige Gesetz innehat – letztendlich geht es um die gleiche Sache: Die Erhebung von Verwaltungskosten (Gebühren) als einer monetären Gegenleistung für eine bestimmte „Dienstleistung” der Behörde, der sog. Amtshandlung. Der Begriff der Amtshandlung wird im Rahmen des Lehrbuchs noch ausführlich erläutert.

Das vorliegende Lehrbuch verfolgt das Ziel, Ihnen hierfür die nötigen Grundkenntnisse zu vermitteln. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf dem bayerischen Landesrecht, insofern auf dem Kostengesetz des Freistaates Bayern (KG), das die Rahmenbedingungen der Gebührenerhebung für die Vornahme von Amtshandlungen (also öffentlich-rechtlichen Leistungen) der Behörden des Freistaates Bayern setzt.

Stand: Juni 2018
Preis: 22 €
Seiten: 178

Autoren:
Christian Kaschner, Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration
Thomas Stengel, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat