Sehr geehrte Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft,
mit Ihrer Tätigkeit als anerkannte Sachverständige ist nach § 6 Abs. 1 der Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW) die Pflicht verbunden, mindestens einmal jährlich eine Fortbildungsveranstaltung bei einer vom Bayerischen Landesamt für Umwelt anerkannten Einrichtung zu belegen.
Die Bayerische Verwaltungsschule - als vom Bayerischen Landesamt für Umwelt anerkannte Fortbildungseinrichtung - bietet Ihnen die Möglichkeit, an einer der im Anhang aufgeführten Veranstaltungen teilzunehmen.
Unsere Seminare, Inhalte der Veranstaltungen und Details wie z.B. die Teilnahmebedingungen finden Sie immer aktuell unter www.bvs.de. Die Anmeldung ist direkt online möglich.