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Einführung in das Drohnenrecht und die EGRED 2 – rechtssichere Nutzung von Drohnen mit KI-Systemen

Einführung

Spätestens seit dem 1.1.2024 ist auch klar, dass die Zukunft nur klassifizierten Drohnen gehört, da nur diese modernen Drohnen langfristig für die immer komplexeren Einsätze mit teilweise mehreren Luftverkehrsteilnehmern – auch in U-Space-Areas – geeignet sein werden. Die Einhaltung der Sicherheitsziele des europäischen und deutschen Drohnenrechts liegt – auch wenn es oft anders gesehen wird – vollumfänglich in der alleinigen Verantwortung der Behörden, welche Drohnen als Betreiber im Einsatz haben. In dem Webinar wird wichtiges Basiswissen über die EU-Drohnen-Verordnungen, den risikobasierten Ansatz und Begriffe wie Drohnensteuerer, Luftraumbeobachter, Betriebskategorien und Geozonen vermittelt.

Zielgruppe

- Drohnenverantwortliche in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - Verantwortliche in Behörden und Kommunen hinsichtlich der Nutzung von Drohnen durch Dritte oder durch die eigene Organisation

Voraussetzung

Eine Anmeldung zum A2 ist nur möglich, wenn der A1/A3 vorliegt.

Ihr Nutzen

Rechtssichere Nutzung von Bestandsdrohnen und klassifizierter Drohnen Die richtigen Schwerpunkte bei der Ausbildung von Drohnensteuerern und Drohnen-Teams setzen Vermittlung von Basiswissen über das europäische und deutsche Drohnenrecht Vermittlung von Detailwissen hinsichtlich vieler rechtlicher Einzelfragen im Rahmen von typischen Drohneneinsätzen

Inhalt

- Vermittlung von Basiswissen über die EU-Drohnen-Verordnungen, den risikobasierten Ansatz, Lufträume und Begriffe wie Drohnensteuerer, Betriebskategorien und Geozonen - Reichweite des § 21 k LuftVO - Besondere Pflichten, wenn Dritte Drohnen unter Aufsicht von Behörden betreiben - Die Bedeutung der digitalen Plattform Dipul - Erörterung, welche Vorgehensweise – wenn in jedem Fall die Sicherheitsziele des europäischen und deutschen Drohnenrechts eingehalten werden sollen - immer auch unter Einbeziehung der EGRED 2 – sinnvoll ist - Einsatz von Polizeidrohnen - Welche Drohnen-Regelungen dürfen Kommunen noch treffen? - Darstellung der Geozonen - Drohnen und Datenschutz

Hinweis

Termine und Orte

16.04.2025 ( 09:00 ) bis 16.04.2025 ( 16:15 ) | Nr.: WEB_IT-25-237242
BVS digital, Online

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €

Ihre Ansprechpartner

Daniela Mazur

Daniela Mazur
Organisation

089 54057-8685
mazur@bvs.de

Michaela Wintermayr-Greck

Michaela Wintermayr-Greck
Produktverantwortung

089 54057-8689
089 54057-91689
wintermayr-greck@bvs.de