BVS

Informationsschreiben

09.11.2025

Aktuelle Informationen zum Abschlusslehrgang


Liebe Teilnehmende, liebe Arbeitgeber, 

 

mit diesem Informationsschreiben erhalten Sie weitere Informationen zum bevorstehenden Abschlusslehrgang des BL II 2023/2025.

 

Selbstlernphase vor dem Abschlusslehrgang 

Die im Stoffverteilungsplan vorgesehenen Inhalte werden am 14.07.2025 auf der digitalen Lernplattform Moodle freigeschaltet. 

Die Inhalte für die 26 Unterrichtseinheiten (UE) können in dem Zeitraum 14.07.2025 bis zum Beginn des Präsenzlehrgangs am 18.08.2025 eigenständig eingeteilt werden. 

 

 

Wir empfehlen auch darüber hinaus eine umfangreiche Vorbereitung auf den Abschlusslehrgang sowie die Fachprüfung II im Vorfeld, um den Abschlusslehrgang für offene Fragestellungen und Wiederholungen zu nutzen.

Die Erarbeitung der Moodle-Inhalte könnten beispielsweise folgendermaßen verteilt werden: 

 

Montag, 11.08.2025: Staats-, Verfassungs- und Europarecht, 2 UE und Bürgerliches Recht, 4 UE 

 

Dienstag, 12.08.2025: Allgemeines Verwaltungsrecht, 4 UE, Kommunalrecht, 4 UE 

 

Mittwoch, 13.08.2025: Personalwesen, 4 UE und Sozialrecht, 2 UE 

 

Donnerstag, 14.08.2025: Kommunale Finanzwirtschaft, 4 UE, Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung, 2 UE 

 

Hierbei handelt es sich lediglich um einen Vorschlag! 

Die Themengebiete wurden in den vergangenen Jahrgängen im Präsenzunterricht behandelt, insofern handelt es sich um keine zusätzlichen oder neuen Inhalte im Abschlusslehrgang.

Die in Moodle eingestellten Unterlagen behandeln grundsätzlich in sich abgeschlossene Themen, sodass Ihnen die Lösung zeitgleich zur Verfügung gestellt wird. Diese Inhalte werden nicht mehr im Präsenzunterricht behandelt. Sofern Sie Fragen zu diesen Unterlagen haben, können Sie diese über das Forum klären oder im Präsenzunterricht mit Ihren Dozenten besprechen. 

Der Zugang zum Digitalportal/Moodle steht Ihnen bis zum 31.12.2025 und damit bis zum Abschluss des Lehrgangs zur Verfügung. Weiterhin benötigte Unterlagen/Dateien können Sie aus dem Kurs herunterladen und lokal bei Ihnen abspeichern. 

 

 

Freistellung

Die Freistellung für die Selbstlernphase ist zwischen den Teilnehmenden und den Arbeitgebern individuell zu vereinbaren. Im Sinne einer erfolgreichen und zielführenden Vorbereitung auf den Abschlusslehrgang empfehlen wir den Arbeitgebern, die Teilnehmenden großzügig freizustellen.

Für die Leistungsnachweise und Prüfungen empfehlen wir eine ganztägige Freistellung. 

Im Übrigen verweisen wir bezüglich der Freistellung für die Moodle-Einheiten auf unser Schreiben „Informationen zur Freistellung“, welches den Teilnehmenden unter Moodle - Aktuelles & Organisatorisches – zur Verfügung steht.

 

Einladung und Stundenplan 

Die Einladung zum Präsenzteil des Abschlusslehrgangs wird voraussichtlich Anfang/Mitte Juli 2025 zusammen mit dem Stundenplan versandt. Stundenplanänderungen werden in gewohnter Weise per E-Mail an die Teilnehmenden kommuniziert. 

 

 

Die Einladung erfolgt unter Vorbehalt der Bestehensprüfung, da diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. 

Wir bitten Sie, Lücken im Stundenplan nicht anderweitig zu verplanen. Es kann leider auch im Abschlusslehrgang zu Unterrichtsausfällen kommen, welche entsprechend zeitnah nachgeholt werden müssen. Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen, diese Zeiten für die eigenständige Prüfungsvorbereitung zu nutzen. 

 

Bestehensprüfung und Zulassungen zur Fachprüfung II 2025 

Grundsätzlich wird zur Prüfung nach § 18 Abs. 1 LPSB zugelassen, wer nach § 8 Abs. 1 LPSB ordnungsgemäß am Lehrgang teilgenommen hat, d. h. mindestens drei Viertel der im Lehrgang gestellten Leistungsnachweise (17 von 23 Leistungsnachweisen) mit einem Notendurchschnitt von nicht schlechter als 4,50 bearbeitet hat. 

Sollte eine ordnungsgemäße Lehrgangsteilnahme nicht gewährleistet sein, werden Sie und Ihr Arbeitgeber (außer bei Selbstzahlenden) vor dem Abschlusslehrgang, d.h. bis spätestens Ende Juli 2025, informiert. Damit endet grundsätzlich die Lehrgangsteilnahme vorzeitig. 

Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann die weitere Lehrgangsteilnahme sowie die Teilnahme an der Fachprüfung II gestattet werden, wenn die vorzeitige Beendigung für den Teilnehmenden eine unbillige Härte bedeuten würde. Die Entscheidung hierüber trifft das Prüfungsamt. 

Bei einer ordnungsgemäßen Lehrgangsteilnahme erhalten Sie die Lehrgangsbestätigung spätestens mit dem Prüfungszeugnis.

Die Zulassungen zur Fachprüfung II 2025 inkl. des Termins für Ihre fachpraktische Prüfung erhalten Sie während des Abschlusslehrgangs, voraussichtlich Anfang September 2025. 

Alle wichtigen Informationen zu Ihrer Fachprüfung II wie z. B. der Stand der Ergänzungslieferungen (2025: 207. Ergänzungslieferung) sind jederzeit über unsere Homepage unter Fachprüfungen II abrufbar. Dort werden die Themengebiete der schriftlichen Prüfungen am letzten Tag des Abschlusslehrgangs durch das Prüfungsamt veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 19 LPSB alle Lehrgebiete nach § 6 Abs. 1 Satz 2 LPSB Prüfungsfächer sein können.

 

Leistungsnachweise

Die korrigierten Leistungsnachweise, welche Sie nicht mehr im Ortslehrgang zurückerhalten, werden an die Lehrgangsorte im Abschlusslehrgang versandt und Ihnen dort ausgegeben. 

 

 

Hilfsmittelregelung

Unter www.bvs.de/hilfsmittel finden Sie FAQs und weitere Erläuterungen zur Hilfsmittelbestimmung. 

 

Adressänderungen

Bitte melden Sie Änderungen Ihrer postalischen Anschrift an kundenservice@bvs.de, damit bereits auf dem Zulassungsschreiben die korrekten Daten angegeben werden können. 

 

Bei Fragen helfen wir Ihnen unter bl2@bvs.de gerne weiter. 

 

Bei Fragen helfen wir Ihnen unter bl2@bvs.de gerne weiter. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 

 

Herzliche Grüße 

Ihr BL II – Team 

 

 

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