Nach Mitteilung des StMI müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2026 (BayVorHWF 2026) vom 26. November 2025 (BayMBl. Nr. 527) die Mittel für den Meisterbonus derzeit noch nicht bereitgestellt werden können.
Gem. Ziff. 2.1 der Bekanntmachung dürfen im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung Ausgaben im Grundsatz nur in bestimmten eng umgrenzten Fallgruppen geleistet werden. Die Auszahlung des Meisterbonus ist davon nicht erfasst.
Die abschließenden Beratungen und die Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2026/2027 erfolgen im Plenum des Bayerischen Landtags im Rahmen der dreitägigen Plenarsitzungen vom 21. bis 23. April 2026. Erst nach der anschließenden Bekanntmachung des Haushaltsgesetzes 2026/2027 kann - abhängig vom Ergebnis der Beratungen - ggf. die Bereitstellung der Mittel erfolgen und sodann die Auszahlung erfolgen.