Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Abmahnen will gelernt sein

Zielgruppe

Erfahrene Mitarbeitende aus der Personalverwaltung sowie Führungskräfte

Ihr Nutzen

Sie kennen die rechtlichen Voraussetzungen und Verfahren für eine wirksame Abmahnung und vertiefen Ihr Wissen anhand von Fällen aus der Praxis.

Inhalt

- Rechtliche Wertung und Wirkung der Abmahnung, Abgrenzung zur Ermahnung - Funktionen der Abmahnung (insb. Rügerecht, Warnfunktion, Beweisfunktion Hinweisfunktion) - Wann ist eine Abmahnung erforderlich? Sind Kündigungen (ordentliche/außerordentliche) auch ohne vorherige Abmahnung möglich? - Welche Bestandteile und Inhalte muss eine Abmahnung haben? - Gibt es Formvorschriften und Fristen für die Abmahnung? - Wer ist zur Abmahnung berechtigt? - Aufnahme in die Personalakte - Wann verlieren Abmahnungen ihre Wirkung? - Entfernung aus der Personalakte - Rechtsschutz

Hinweis

In diesem Seminar werden konkrete Fallbeispiele aus Ihrer Praxis besprochen. Bitte leiten Sie uns dazu rechtzeitig (spätestens zwei Wochen) vor dem Seminar Ihre Muster zu.

Termine und Orte

25.10.2024 ( 09:00 ) bis 25.10.2024 ( 16:30 ) | Nr.: PS-24-229459
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Kerstin Degener

Kerstin Degener
Organisation

089 54057-8684
089 54057-8699
degener@bvs.de

Doris Hüttner

Doris Hüttner
Produktverantwortung

089 54057-8661
089 54057-918661
huettner@bvs.de

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