Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Zwangsvollstreckung in der Sozialverwaltung

Zielgruppe

Beschäftigte der Sozialhilfe- und Jugendhilfeverwaltungen sowie der Kreis- und Stadtkassen, die Unterhaltsansprüche und sonstige Geldansprüche einfordern.

Ihr Nutzen

Sie erhalten einen Überblick über Voraussetzungen und Möglichkeiten der zwangsweisen Forderungseintreibung.

Inhalt

- Arten der Zwangsvollstreckung - Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Gerichtsvollzieher-Vollstreckung - Verjährungsunterbrechung bei Unterhaltsansprüchen - Pfändungsbeschluss/Verfahren - Einzelne Vollstreckungsmaßnahmen, z.B.: in Steuererstattungsanspruch, Miterbenanteil, Kontokorrentverhältnis, Miteigentumsanteil, BGB-Gesellschaftsanteil, Zwangsvollstreckung in Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen

Termine und Orte

11.12.2024 ( 13:30 ) bis 12.12.2024 ( 17:00 ) | Nr.: SO-24-230270
BVS-Bildungszentrum Lauingen, Lauingen

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 300,00 €
Unterkunft: 55,00 €
Verpflegung: 65,50 €

Ihre Ansprechpartner

Elena Vladimirova

Elena Vladimirova
Produktverantwortung

089 54057-8688
089 54057-8699
vladimirova@bvs.de

Christine Wiench

Christine Wiench
Produktverantwortung

089 54057-8659
089 54057-918659
wiench@bvs.de

Seminaranmeldung, Ersatzteilnehmer, Stornierung, Umbuchung

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