Ahndung von Schulpflichtversäumnissen
Bezeichnung
Ahndung von SchulpflichtversäumnissenZielgruppe
Beschäftigte von Kreisverwaltungsbehörden, die Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtversäumnissen bearbeiten, von Schulämtern sowie Schulleitungen von Haupt- und Berufsschulen.Ihr Nutzen
Sie können rechtssicherer mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Schulpflichtversäumnissen umgehen.Inhalt
- Ordnungswidrigkeitentatbestände im BayEUG - Vollzug bei der Kreisverwaltungsbehörde - Bußgeldverfahren gegen Schulpflichtige, Eltern, Arbeitgeber - Schulen als Anzeigeerstatter, Lehrer/-innen als Zeugen - Abfassung des Bußgeldbescheides und Zumessung der Geldbuße - Einspruch - Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft - Vertretung der Behörde im gerichtlichen Bußgeldverfahren - Vollstreckung gegen Jugendliche und HeranwachsendeTermine und Orte
16.10.2024 ( 13:30 ) bis 18.10.2024 ( 12:00 ) | Nr.: SI-24-230710
Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth, Furth
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 300,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 91,00 €
Ihre Ansprechpartner
Tanja Bast
Organisation
089 54057-8608
089 54057-8699
bast@bvs.de
Michaela Thienemann
Produktverantwortung
089 54057-8620
089 54057-8699
thienemann@bvs.de
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