Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Kommunaler Ordnungsdienst

(Grundseminar)

Einführung

Immer mehr Kommunen entscheiden sich, ihre sicherheits- und ordnungsrechtlich besonders relevanten Bereiche durch einen kommunalen Ordnungsdienst überwachen zu lassen. Zum einen, um effektiv ihren ordnungspolitischen Aufgaben nachkommen zu können, zum anderen, um den Bürger(inn)en ein positives Gefühl hinsichtlich einer Präsenz zu vermitteln. Welche Aufgaben dem kommunalen Ordnungsdienst übertragen werden, liegt in der Entscheidung der jeweiligen Kommune. Typische Aufgabenübertragungen können z.B. die Überwachung bei Zuwiderhandlungen gegen das gesamte Ortsrecht (kommunale Satzungen und Verordnungen, wie z.B. Grünanlagen- und Bäderordnungen), gegen das Abfallrecht, Straßen- und Wegerecht (Sondernutzungen) oder das Gewerberecht sein.

Zielgruppe

Neue bzw. künftige Beschäftigte von kommunalen Ordnungsdiensten kreisangehörigen Gemeinden, großen Kreisstädten und kreisfreien Städten

Ihr Nutzen

Sie wissen, welche Zuständigkeiten und Eingriffsrechte Sie im Rahmen Ihrer neuen Tätigkeit haben und können beurteilen, welche Maßnahmen angebracht sind.

Inhalt

- Organisation und Zuständigkeiten der Kommunen und der Polizei sowie deren Abgrenzung - Jedermannsrechte (insbesondere Notwehr, Notstand) - Befugnisse nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz - Grundzüge des Ablaufs von Verwarnungs- und Bußgeldverfahren - Eingriffsbefugnisse nach dem LStVG - Grundzüge: Richtiges Verhalten beim Einschreiten (Eigensicherung) - Ausgewählte einschlägige Tatbestände des Strafrechts (z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand) und Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit

Hinweis

Die Vermittlung des Ortsrechts ist nicht Bestandteil des Seminars, da die Beschäftigten aus unterschiedlichen Kommunen mit unterschiedlicher Aufgabenstellung kommen. Sie erhalten durch die BVS die notwendigen Rechtsgrundlagen gestellt.

Termine und Orte

24.06.2024 ( 13:30 ) bis 28.06.2024 ( 12:00 ) | Nr.: SI-24-230453
Hotel Oberwirt, Obing

32 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 540,00 €
Unterkunft: 220,00 €
Verpflegung: 169,00 €

Ihre Ansprechpartner

Tanja Bast

Tanja Bast
Organisation

089 54057-8608
089 54057-8699
bast@bvs.de

Stefan Tanner

Stefan Tanner
Produktverantwortung

089 54057-8606
089 54057-8699
tanner@bvs.de

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