Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Das europäische Zuwendungsrecht - Was hat sich gegenüber den früheren Förderperioden verändert?

Einführung

Bei der Förderung von Projekten gewinnen in Zeiten knapper Fördermittel die Förderprogramme der Europäischen Union immer mehr an Bedeutung. Bei der Abrechnung von Projekten, die mit EU-Fördermitteln kofinanziert werden, ist eine Vielzahl von Bestimmungen zu berücksichtigen. Das Seminar soll potentielle Antragsteller mittels einem Einblick in die Besonderheiten der EU-Förderung für die Probleme, die im Zusammenhang mit der EU-Förderung im Rahmen der Strukturfonds (EFRE und ESF) auftreten können, sensibilisieren.

Zielgruppe

Zuwendungsempfänger, die für Förderprojekte EU-Mittel beantragen möchten.

Ihr Nutzen

In diesem Seminar soll ein Problembewusstsein geschaffen werden für die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Ausgaben in einem Förderprojekt mit EU-Mitteln kofinanziert werden können. Welche Vorgaben macht die EU an Verwendungsnachweise, was ist bei der Durchführung von EU geförderten Projekten, der Vergabe von Aufträgen und Bestellung und der Abrechnung bestimmter Kostenkategorien zu beachten? Im Rahmen des Seminars ist es möglich, auf Probleme bei der Abrechnung laufender Projekte einzugehen. Das Seminar ist bei der EU-Projektumsetzung bei vielen von der EU-geförderten Projekten als "external expertise" als projektbezogene Ausgabe absetzbar.

Inhalt

- Überblick über die verschiedenen europäischen Fördermöglichkeiten - Rechtsgrundlagen zur EU-Kofinanzierungsfähigkeit von Ausgaben - Verhältnis der nationalen Bestimmungen zu den EU-Bestimmungen - Problematische Kostenpositionen - Berührungspunkte mit anderen EU-rechtlichen Rechtsgebieten, z. B. Beihilfe- und Vergaberecht

Termine und Orte

23.07.2024 ( 10:00 ) bis 24.07.2024 ( 15:30 ) | Nr.: FI-24-231436
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 340,00 €
Unterkunft: 55,00 €
Verpflegung: 60,00 €

Ihre Ansprechpartner

Wieslawa Gradl

Wieslawa Gradl
Organisation

089 54057-8654
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gradl@bvs.de

Katrin Suhre

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