Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Personenbeförderungsrecht

(Kompaktseminar)

Zielgruppe

Beschäftigte der Unteren Straßenverkehrsbehörden

Ihr Nutzen

Sie können die personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften in Ihren Verfahren rechtssicher anwenden.

Inhalt

- Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes - Definition der Verkehrsarten und -formen (Linien-/Gelegenheitsverkehr) - Antrag, Genehmigung, Widererteilung - "Genehmigungsfiktion", Ablehnung - Objektive Genehmigungsbeschränkung/"Beobachtungszeitraum" - Betriebs- und Beförderungsflicht bei Taxen - Rücknahme/Widerruf der Genehmigung - Taxitarifordnung, Festlegung der Beförderungsentgelte - Taxiordnung - Eichrechtliche Bestimmungen zum PBefG/BOKraft - Mietwagenverkehr, Ferienziel-Reisen und Ausflugsfahrten - Betriebsvorschriften (BOKraft), Ausnahmereglungen - Besonderheiten bei Krankentransporten und Krankenfahrten - Kontrollmöglichkeiten/Ordnungswidrigkeiten

Hinweis

Das Güterkraftverkehrsrecht ist nicht Gegenstand des Seminars. Hierzu gibt es ein eigenes Seminarangebot.

Termine und Orte

04.12.2024 ( 13:30 ) bis 06.12.2024 ( 12:00 ) | Nr.: SG-24-231098
Seminar- und Schulungszentrum Kloster Furth, Furth

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 330,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 91,00 €

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt
Organisation

089 54057-8682
089 54057-8699
a.schmidt@bvs.de

Stefan Tanner

Stefan Tanner
Produktverantwortung

089 54057-8606
089 54057-8699
tanner@bvs.de

Seminaranmeldung, Ersatzteilnehmer, Stornierung, Umbuchung

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