Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Jugendhilfe für junge Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit - Bedeutsame Regelungen für die Wirtschaftliche Jugendhilfe

Zielgruppe

Beschäftigte von Jugendämtern in der wirtschaftlichen Jugendhilfe, die mit den Hilfen für junge Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit befasst sind und alle Fachkräfte, die ihre Rechtskenntnisse in diesem für die Tätigkeit in den Jugendämtern derzeit sehr bedeutsamen Arbeitsfeld aktualisieren und erweitern wollen. Es werden sowohl die Regelungen für die Gewährung von Hilfen an unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) als auch die Regelungen für Hilfen an junge Menschen aus der Ukraine (sog. Massenzustromrichtlinie) erörtert.

Ihr Nutzen

Sie erörtern die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Arbeit der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Ergänzend werden für die wirtschaftliche Jugendhilfe bedeutsame Entscheidungen der letzten Jahre hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung für unbegleitete Minderjährige.

Inhalt

- Die Regelungen der örtlichen Zuständigkeit nach § 88a SGB VIII (insbesondere die Abgrenzung zu den weiterhin geltenden Regelungen des § 86 SGB VIII) - Die Massenzustromrichtlinie für die Gewährung von Hilfen an junge Menschen aus der Ukraine - Das Kostenerstattungsverfahren nach § 89 SGB VIII und § 89 d SGB VIII, insbesondere: - die Voraussetzungen der Kostenerstattung bei Inobhutnahmen - die korrekte Durchführung der Altersbestimmung - Kriterien für das "Begleitetsein" junger Menschen, die nicht mit einem Elternteil eingereist sind oder deren Elternteil kurz nach der Einreise nicht mehr mit dem jungen Menschen zusammenlebt - die zusätzlichen Voraussetzungen des § 41 SGB VIII für die Weitergewährung von Hilfen an mittlerweile volljährig gewordene Ausländer - Die Inanspruchnahme von anderen sozialen Leistungen für unbegleitete minderjährige und volljährig gewordene Ausländer - Weitere, für die wirtschaftliche Jugendhilfe bedeutsame Entscheidungen der letzten Jahre hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung für junge Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit

Termine und Orte

22.07.2024 ( 09:00 ) bis 22.07.2024 ( 16:30 ) | Nr.: SO-24-230285
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 240,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Derzeit stehen keine freien Plätze zur Verfügung. Bitte melden Sie sich trotzdem an! Wir versuchen Ihnen eine Teilnahme zu ermöglichen.

Ihre Ansprechpartner

Klaudia Budai

Klaudia Budai
Organisation

089 54057-8686
089 54057-8699
klaudia.budai@bvs.de

Silke Starke

Silke Starke
Produktverantwortung

089 54057-8651
089 54057-8699
silke.starke@bvs.de

Seminaranmeldung, Ersatzteilnehmer, Stornierung, Umbuchung

Bitte melden Sie sich bevorzugt online über die Seminardatenbank an oder nutzen Sie das Anmeldeformular. Um Ersatzteilnehmer anzumelden, eine Buchung zu stornieren oder umzubuchen füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus.