Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Rechtssichere Verträge mit Architektur- und Ingenieurbüros abschließen - Vertragsrecht

Einführung

Die zunehmende Verrechtlichung des Wirtschaftslebens hat auch vor den Architektur- und Ingenieurbüros nicht Halt gemacht. Wenn man bedenkt, dass hinter der Beauftragung von Architektur- und Ingenieurbüros die Planung und Realisierung von kostenträchtigen Bauvorhaben steht, ist es angesichts der damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken einleuchtend, wie wichtig es ist, sich mit den typischen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beauftragung von Architektur- und Ingenieurbüros zu befassen.

Zielgruppe

Alle, die Verträge mit Architektur- und Ingenieurbüros abzuschließen haben.

Ihr Nutzen

Sie erlangen mehr Sicherheit bei der Beauftragung von Architektur- und Ingenieurbüros.

Inhalt

- Überblick über die wichtigsten Rechtsänderungen - Rechtsnatur des Architektur- und Ingenieurvertrages - Abschluss des Architektur- und Ingenieurvertrages - Auftragsinhalt und Auftragsumfang, stufenweise Beauftragung - Durchführung und Abwicklung des Vertrages (Planung, Vergabe, Bauüberwachung) - Beendigung des Architektur- und Ingenieurvertrages - Haftung der Architektur- und Ingenieurbüros - Verhältnis von Ausführungsmängeln zu Planungs- und Überwachungsmängeln - Objekt- und Fachplaner, Projektsteuerer

Termine und Orte

11.09.2024 ( 09:00 ) bis 11.09.2024 ( 16:30 ) | Nr.: BA-24-229188
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 270,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Corina Hartung

Corina Hartung
Organisation

089 54057-8656
089 54057-8699
hartung@bvs.de

Andreas Hofmann

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Produktverantwortung

089 54057-8680
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