Architekten- und Ingenieurvertragsrecht
Einführung
Die zunehmende Verrechtlichung des Wirtschaftslebens hat auch vor den Architektinnen/Architekten und Ingenieurinnen/Ingenieuren nicht Halt gemacht. Wenn man bedenkt, dass hinter der Beauftragung von Architektinnen/Architekten und Ingenieurinnen/Ingenieuren die Planung und Realisierung von kostenträchtigen Bauvorhaben stehen, ist es angesichts der damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken einleuchtend, wie wichtig es ist, sich mit den typischen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beauftragung von Architektinnen/Architekten und Ingenieurinnen/Ingenieuren zu befassen.Zielgruppe
Alle, die Verträge mit Architekten und Ingenieuren abzuschließen haben.Ihr Nutzen
Sie erlangen mehr Sicherheit bei der Beauftragung von Architektinnen/Architekten und Ingenieurinnen/Ingenieuren.Inhalt
- Überblick über die wichtigsten Rechtsänderungen zum 01.01.2018 - Rechtsnatur des Architekten-/Ingenieurvertrages - Abschluss des Architekten-/Ingenieurvertrages - Auftragsinhalt und Auftragsumfang, stufenweise Beauftragung - Durchführung und Abwicklung des Vertrages (Planung, Vergabe, Bauüberwachung) - Beendigung des Architekten-/Ingenieurvertrages - Haftung der Architektin/des Architekten bzw. der Ingenieurin/des Ingenieurs - Verhältnis von Ausführungsmängeln zu Planungs- und Überwachungsmängeln - Objekt- und Fachplaner, ProjektsteuererTermine und Orte
26.09.2022 ( 09:00 ) bis 26.09.2022 ( 16:30 ) | Nr.: BA-22-223007
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 190,00 €
Ihre Ansprechpartner

Corina Hartung
Organisation
089 54057-8656
089 54057-8699
hartung@bvs.de

Sandra Reisinger
Referentin
089 54057-8771
089 54057-918771
reisinger@bvs.de
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