Architektur- und Ingenieurvertragsrecht
Einführung
Die zunehmende Verrechtlichung des Wirtschaftslebens hat auch vor den Architektur- und Ingenieurbüros nicht Halt gemacht. Wenn man bedenkt, dass hinter der Beauftragung von Architektur- und Ingenieurbüros die Planung und Realisierung von kostenträchtigen Bauvorhaben steht, ist es angesichts der damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken einleuchtend, wie wichtig es ist, sich mit den typischen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Beauftragung von Architektur- und Ingenieurbüros zu befassen.Zielgruppe
Alle, die Verträge mit Architektur- und Ingenieurbüros abzuschließen haben.Ihr Nutzen
Sie erlangen mehr Sicherheit bei der Beauftragung von Architektur- und Ingenieurbüros.Inhalt
- Überblick über die wichtigsten Rechtsänderungen - Rechtsnatur des Architektur- und Ingenieurvertrages - Abschluss des Architektur- und Ingenieurvertrages - Auftragsinhalt und Auftragsumfang, stufenweise Beauftragung - Durchführung und Abwicklung des Vertrages (Planung, Vergabe, Bauüberwachung) - Beendigung des Architektur- und Ingenieurvertrages - Haftung der Architektur- und Ingenieurbüros - Verhältnis von Ausführungsmängeln zu Planungs- und Überwachungsmängeln - Objekt- und Fachplaner, ProjektsteuererTermine und Orte
13.09.2023 ( 09:00 ) bis 13.09.2023 ( 16:30 ) | Nr.: BA-23-225967
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 270,00 €
Verpflegung: 0,00 €
Ihre Ansprechpartner

Corina Hartung
Organisation
089 54057-8656
089 54057-8699
hartung@bvs.de

Sandra Reisinger
Produktverantwortung
089 54057-8771
089 54057-918771
reisinger@bvs.de
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