Bauabnahme nach VPSW
Bezeichnung
Bauabnahme nach VPSWEinführung
Die Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (VPSW) fordert, dass anerkannte private Sachverständige (PSW) jährlich an einer geeigneten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen. Diese Veranstaltung wird vom LfU als geeignete Fortbildungsveranstaltung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 3 VPSW gesehen. Das LfU weist darauf hin, dass (maximal) bis zu zwei "allgemeine wasserwirtschaftlich oder wasserrechtlich einschlägige" Fortbildungen im 5-Jahreszeitraum besucht werden können. Grundsätzlich ist es eigenverantwortliche Aufgabe des PSW, für ihn und seinen Anerkennungsbereich geeignete Fortbildungsmaßnahmen auszuwählen. Die Anerkennung zum "Privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW)" erfolgt über das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Für die Anerkennung müssen Interessenten ein entsprechendes Anerkennungsseminar besuchen. Die BVS bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem LfU mit dieser Veranstaltung ein entsprechendes Fortbildungs- und Anerkennungsseminar (allgemeiner Teil) an. Die Kenntnis der wasserrechtlichen Vorgaben für PSW ist auch für Mitarbeiter/-innen der mit der Thematik betroffenen Behörden von Interesse.Zielgruppe
Mitarbeitende von Gemeinden, Kreisverwaltungsbehörden, Wasserwirtschaftsämtern, Regierungen und von anderen Betrieben sowie "Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW)"Inhalt
Fortbildung für private Sachverständige in der Wasserwirtschaft Anerkennung von privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft, Bereich Bauabnahme (fachlicher Teil des Anerkennungsseminars) Themen: Allgemeines zur wasserrechtlichen Bauabnahme und Fachthemen für die Bauabnahmebereiche Grundwasserbenutzung (GW), Wasserbautechnik (WBT), Abwasser (AA), Niederschlagswasser (NSW)Termine und Orte
28.09.2023 ( 09:00 ) bis 28.09.2023 ( 16:30 ) | Nr.: UT-23-226468
BVS-Bildungszentrum Neustadt, Neustadt
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 240,00 €
Verpflegung: 0,00 €
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Organisation
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089 54057-918439
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Produktverantwortung
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