Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

(Gewalt-)Schutzkonzepten in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe - Ein Überblick

Zielgruppe

Beschäftigte der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) aus allen Professionen des multiprofessionellen Teams (MPT). Hinweis: Mit Blick auf den Vollzug des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) im multiprofessionellen Team haben wir uns gegen eine Teilung in der Zielgruppe entschieden. In der Veranstaltung wird über die beschriebenen Themen informiert und alle Beteiligten erhalten einen umfassenden Einblick in die Materie. Um Sachverhalte umfassend beurteilen zu können, wird es immer den ein oder anderen Punkt geben, der nicht für alle von gleichem Interesse ist, der das Wissen und Verständnis jedoch insgesamt abrundet.

Ihr Nutzen

Gewaltprävention gewinnt in den besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe zunehmend an Bedeutung. Bestandteil einer systematischen Gewaltprävention ist die Entwicklung eines entsprechenden Schutzkonzeptes, das nicht zuletzt durch die Novellierung des PfleWoqG nun in der fachlichen Konzeption durch den Träger zu verankern ist. Dies wirft sowohl für die Träger als auch seitens der FQA viele Fragen auf: Was ist ein Gewaltschutzkonzept? Was muss bei der Bearbeitung berücksichtigt werden? Welche Fehler sollten vermieden werden? Um welche Gewaltformen geht es hierbei? In diesem Seminar möchten wir daher die Grundfragen zu (Gewalt-)Schutzkonzepten aufgreifen. Die Grundhaltung in der Fortbildung ist: Sexualisierte Gewalt zählt zu den am meisten tabuisierten und häufig übersehenen Gewaltformen. Meist aufgrund von Unwissenheit und Unsicherheit. Wenn es also Träger schaffen, bei der Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes sexualisierte Gewalt mitzudenken und diese innerhalb der Einrichtung zu enttabuisieren, entstehen große Synergieeffekte zu den anderen Gewaltbereichen. Das BVS-Seminar „Umgang mit Gewalt in Pflege und Betreuung – Bedeutung von ordnungsrechtlichem Vollzug und Prävention in stationären Einrichtungen“ vermittelt ergänzend zu diesem Seminar Grundlagen des Gewaltschutzes, Vorgehensweisen bei Gewaltereignissen und zum Vollzug des PfleWoqG.

Inhalt

- Gewaltschutzkonzept vs. Schutzkonzept (fachliche Hintergründe und Einordnung) - Basiswissen zu sexualisierter Gewalt - Überblick der inhaltlichen Bausteine eines (Gewalt-)Schutzkonzeptes - Qualitätsmerkmale - Stolpersteine - Tipps zum Start (für die FQAen und aus Sicht der Einrichtungen)

Dozent

Brigitte Seil, Straubinger, Amyna e. V. München

Hinweis

ANMELDUNG: Sie können sich online über www.bvs.de direkt in der Veranstaltung anmelden. Auch eine Anmeldung mit Formblatt, formlos oder E-Mail an seminaranmeldung.bvs.de ist möglich. Alle Anmeldungen und Änderungen werden von der BVS umgehend schriftlich an die anmeldende Dienstbehörde (Personalstelle, Fortbildungsstelle etc.) bestätigt. KOSTENÜBERNAHME: Für die aktiven Beschäftigten einer FQA-Fachstelle werden die Kosten für das Seminar vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege übernommen und direkt mit der BVS abgerechnet. Sofern im Angebot enthalten, sind bei mehrtägigen Seminaren darin auch die Kosten für Übernachtung sowie Verpflegung innerhalb dieses Zeitraums enthalten. Darüber hinaus gehende Kosten, z.B.: für eine Übernachtung bei Anreise am Vorabend, müssen selbst getragen, bzw. vorab mit dem eigenen Dienstherrn abgestimmt werden. Ihre Fortbildungs-Reisekosten rechnen Sie bitte mit Ihrem Dienstherrn direkt ab. Von dieser Finanzierung ausgenommen sind Teilnehmende, die nicht zur FQA gehören oder von Behörden außerhalb Bayerns und von Bundesbehörden sind. Voraussetzung für die Kostenübernahme sind die Angaben zu Ihrer Profession und FQA-Fachstelle, die Sie bitte auf der KOSTENÜBERNAHME-ERKLÄRUNG (die zusammen mit der Unterschriftsliste im Seminar herumgeht) vollständig angeben. ABMELDUNG: Bitte melden Sie sich schriftlich ab. Bei Abmeldung vor der Einladung zum Seminar (ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn) entstehen keine Gebühren. Ist die Einladung zum Seminar bereits erfolgt, so ermäßigen sich die Gebühren auf die Hälfte der Seminargebühren. Die Vorhaltekosten für die Unterkunft betragen 70 % der gebuchten Leistung. Erfolgt die Abmeldung erst am Tag des Seminarbeginns oder reist jemand ohne Abmeldung nicht an, werden die vollen Gebühren der anmeldenden Dienstbehörde in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden vom StMGP nicht übernommen! Die Gründe für die Abmeldung sind unerheblich.

Kooperation

In Zusammenarbeit mit dem StMGP

Termine und Orte

04.07.2024 ( 09:30 ) bis 04.07.2024 ( 16:00 ) | Nr.: SO-24-232093
BVS-Bildungszentrum München, München

7 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €
Verpflegung: 0,00 €

18.09.2024 ( 09:30 ) bis 18.09.2024 ( 16:00 ) | Nr.: SO-24-233445
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Kinga Gut

Kinga Gut
Organisation

089 54057-8683
089 54057-8699
kinga.gut@bvs.de

Silke Starke

Silke Starke
Produktverantwortung

089 54057-8651
089 54057-8699
silke.starke@bvs.de

Seminaranmeldung, Ersatzteilnehmer, Stornierung, Umbuchung

Bitte melden Sie sich bevorzugt online über die Seminardatenbank an oder nutzen Sie das Anmeldeformular. Um Ersatzteilnehmer anzumelden, eine Buchung zu stornieren oder umzubuchen füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus.