FAQ
Fachangestellte für Bäderbetriebe
Die Fehlzeiten (z.B. Urlaub, Krankheit, dienstliche Verhinderung) müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Bitte informieren Sie zusätzlich Ihre/n Ansprechpartner/in des Lehrgangs.
Für den Unterricht benötigen Sie ein digitales Endgerät. Das digitale Endgerät ist selbst zu beschaffen. Alle weiteren Unterlagen erhalten Sie am ersten Lehrgangstag von der BVS.
Die Zugangsdaten werden Ihnen vor Lehrgangsbeginn per E-Mail zugesandt. Bitte überprüfen Sie hier auch Ihren Spamordner.
Sofern Sie bereits einen Moodle-Zugang bei uns haben, bleibt dieser bestehen und Sie werden für den Lehrgang freigeschaltet. Sollten Sie keinen Zugang von uns erhalten, beachten Sie bitte die Anleitung auf unserer Homepage.
Die Abmeldung vom Lehrgang erfolgt per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter (Kontaktdaten siehe Anmeldebestätigung oder Homepage). Die Stornogebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung.
Die veröffentlichen Termine auf der Homepage sind Planungsgrundlage für unseren Lehrgang. Änderungen behalten wir uns vor.
Nein, Lehrgangsplätze können nicht reserviert werden.
Eine Befreiung der Unterkunft ist möglich, wenn sich der Wohnort oder der Arbeitgeber in einem Umkreis von 20 km befindet. Eine Befreiung der Unterkunft ist nur mit schriftlichem Antrag möglich.
Eine Befreiung von der Verpflegung ist nicht möglich.
Die Anmeldung zum Lehrgang wird jedes Jahr im Herbst auf der Homepage veröffentlicht.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeblatt und dem Zulassungsantrag.
Die Anmeldefrist endet, sobald alle Plätze vergeben sind.
Nein. Die Zulassung zur Prüfung wird abhängig der persönlichen Zulassungsvoraussetzungen erteilt. Eine Anmeldung zur Prüfung muss separat erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu den jeweiligen Anmeldeschluss.
Nein. Die Zulassung zur Prüfung wird abhängig der persönlichen Zulassungsvoraussetzungen erteilt. Eine Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang muss separat erfolgen. Bitte beachten Sie hierzu den jeweiligen Anmeldeschluss.
Für die Vorabendanreise bitten wir Sie, das jeweilige Bildungszentrum bzw. Lehrgangshotel rechtzeitig zu informieren und zu klären, inwieweit Übernachtungskapazitäten vorhanden sind. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Übernachtung vor dem ersten und nach dem letzten Unterrichtstag des Lehrgangsabschnitts auf eigene Kosten erfolgt.
Ja, Sie benötigen eine Prüfungszulassung und eine Überstellung von der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes.
Überbetriebliche Ausbildung
Die Fehlzeiten (z.B. Urlaub, Krankheit, dienstliche Verhinderung) müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber abklären. Bitte informieren Sie zusätzlich Ihre/n Ansprechpartner/in des Lehrgangs.
Die Abmeldung vom Lehrgang erfolgt per E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter (Kontaktdaten siehe Anmeldebestätigung oder Homepage). Die Stornogebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung.
Die veröffentlichen Termine auf der Homepage sind Planungsgrundlage für unseren Lehrgang. Änderungen behalten wir uns vor.
Nein, Lehrgangsplätze können nicht reserviert werden.
Eine Befreiung der Unterkunft ist möglich, wenn sich der Wohnort oder der Arbeitgeber in einem Umkreis von 20 km befindet. Eine Befreiung der Unterkunft ist nur mit schriftlichem Antrag möglich.
Eine Befreiung von der Verpflegung ist nicht möglich.
Für die Vorabendanreise bitten wir Sie, das jeweilige Bildungszentrum bzw. Lehrgangshotel rechtzeitig zu informieren und zu klären, inwieweit Übernachtungskapazitäten vorhanden sind. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Übernachtung vor dem ersten und nach dem letzten Unterrichtstag des Lehrgangsabschnitts auf eigene Kosten erfolgt.
Nein, in der ÜBA werden aber relevante Inhalte der Berufsausbildung vermittelt und intensiv geübt. Deshalb wird die Teilnahme an der ÜBA unbedingt empfohlen. Eine Anmeldung zur überbetrieblichen Ausbildung muss separat erfolgen.
Besonderheit für Umschüler:
Umschüler können an der ÜBA des 1. Ausbildungsjahres und 3. Ausbildungsjahres.
Eine Teilnahme an der ÜBA des 2. AJ ist bei Umschülern nur möglich, wenn der Blockplan der Berufsschule sich nicht mit unserem Termin überschneidet.
Mit Zugang der Bestehensmitteilung beim Arbeitgeber ist das Ausbildungsverhältnis beendet.
