VFA-K Abschlussprüfung 2025 II
Das Prüfungsergebnis wird Ihrem Ausbildungsleiter voraussichtlich Mitte Februar 2026 geschickt.
Wir bitten Sie, vorab nicht bei uns anzurufen. Wir können vorab keine Auskunft zu den Ergebnissen geben.
Die Prüfungszulassung erhalten alle Teilnehmenden per E-Mail zugesandt. Behörden erhalten keine Kopie.
Zugelassene Hilfsmittel sind das Grundwerk der VSV, die Formelsammlung und ein nicht programmierbarer Taschenrechner.
Rechtsstand der VSV ist die 205. Ergänzungslieferung!
Dieser Rechtsstand ist für die VFA-K Abschlussprüfung 2025/II verbindlich!
Bitte sortieren Sie keine weiteren Ergänzungslieferungen ein!
Für die zulässigen Kommentierungen lesen Sie bitte die „Hilfsmittelbestimmungen vom Oktober 2021“.
Bei Zweifeln zur Zulässigkeit von Kommentierungen kontaktieren Sie bitte die Ansprechpartner für die Prüfung!
Bitte informieren Sie umgehend die Geschäftsstelle, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können!
Bei Krankheit benötigen wir ein ärztliches Attest (§ 30 POVFA-K), das spätestens am Prüfungstag ausgestellt wurde. Alle weiteren Informationen zum Ablauf erhalten Sie durch die Geschäftsstelle.
Sollten Sie einen Nachteilsausgleich aufgrund einer Behinderung oder ärztlich attestierten Beeinträchtigung, welche die Fertigung der Prüfungsarbeiten erheblich beeinträchtigt, haben, können Sie eine Verlängerung der Normalzeit aufgrund eines ärztliches Attests bei der BVS beantragen (§ 21 POVFA-K).
Wir bitten Sie, falls erforderlich, sich spätestens bis 30.09.2025 unter zustaendige.stelle@bvs.de zu melden. Alle Teilnehmer, die bereits bei den Klausuren oder der vorherigen Prüfung eine Verlängerung hatten, haben diese selbstverständlich OHNE weitere Veranlassung auch bei der Prüfung!
Sollten Sie im schriftlichen Teil zweimal die Note mangelhaft erzielt haben, haben Sie die Prüfung nicht bestanden, sind aber auch noch nicht durchgefallen. Sie haben die Chance in einem 15-minütigen mündlichen Ergänzungsgespräch eine der beiden Noten zu verbessern.
Sollten Sie an der mündlichen Ergänzungsprüfung teilnehmen, wird Ihr Ausbildungsleiter ca. eine Woche vor dem Prüfungstermin angerufen. Dieser erhält dann von uns schnellstmöglich alle Unterlagen zur Prüfung.
Die Ergänzungsprüfung ist freiwillig, Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie teilnehmen möchten. Diesen erhält Ihr Ausbildungsleiter mit den Unterlagen zur Ergänzungsprüfung.
Nehmen Sie nicht an der Ergänzungsprüfung teil, ist die Prüfung mit zweimal mangelhaft nicht bestanden.
Sollten Prüflinge nicht bestanden haben, erhalten diese anstatt eines Zeugnisses einen Nichtbestehensbescheid (§ 28 POVFA-K). Diese werden zeitgleich mit den Zeugnissen verschickt.
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 29 POVFA-K). Das Ausbildungsende verlängert sich auf Ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung (§ 21 Abs. 3 BBiG). Die nächstmögliche Prüfung findet im Mai 2026 statt.
Prüflinge haben das Recht, ihre bearbeiteten Prüfungsaufgaben nach Aushändigung des Zeugnisses bzw. nach Erhalt des Nichtbestehensbescheids einzusehen. Bitter vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme. Die Einsicht findet in der Geschäftsstelle der BVS, Ridlerstraße 75, 80339 München statt.
Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an zustaendige.stelle@bvs.de.
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