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Erklärung Barrierefreiheit

Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbaren Inhalte der Website www.bvs.de.

Ziel und Rechtsgrundlagen
Die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) ist bestrebt, die Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit – insbesondere dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) – barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Stand der Barrierefreiheit
Unsere Website entspricht in weiten Teilen den Anforderungen der BITV 2.0 (Richtlinien A und AA der WCAG 2.x). Dennoch können im aktuellen Stand noch einzelne Inhalte vorhanden sein, die nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung und Optimierung unseres Angebots – Barrierefreiheit verstehen wir als laufenden Prozess. 

Nicht barrierefreie Inhalte (Beispiele, falls zutreffend)

  • Manche PDF- und .docx.-Dokumente enthalten möglicherweise keine durchsuchbaren Strukturen oder Tags.
  • Untertitel oder Transkripte zu Audio- und Videoformaten fehlen derzeit eventuell noch.
  • Manche Bilder und Grafiken sind möglicherweise nicht vollständig beschrieben.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Wenn Ihnen Barrieren beim Zugriff auf unsere Inhalte aufgefallen sind, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte nutzen Sie dafür unser Feedback-Formular oder kontaktieren Sie uns per E-Mail mit dem Betreff “Barrierfreiheit BVS-Homepage”.

  • E-Mail: info@bvs.de

Bitte geben Sie an, auf welchen Teil der Website sich Ihre Rückmeldung bezieht und welche Geräte oder Assistenztechnologien Sie verwenden, sofern relevant.

Beschwerde-Möglichkeit bei einer Durchsetzungsstelle

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

Antrag online stellen:  Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung

Die Schlichtungsstelle soll Streitigkeiten über barrierefreie Informationstechnik zwischen Menschen mit Behinderungen und den Absendern der Web-Inhalte beilegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ein Rechtsbeistand ist nicht notwendig.

Erstellung und Aktualisierung

  • Erstellungsdatum dieser Erklärung: 27. August 2025
  • Letzte Überprüfung / Aktualisierung: 27. August 2025
  • Diese Erklärung wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und bei Bedarf angepasst.