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Unterhaltsrechtlicher Anspruchsübergang bei Gewährung von Sozialleistungen nach § 33 SGB II (Bürgergeld) und nach § 94 SGB XII (GrSiG, HLU, HbL)

Zielgruppe

Beschäftigte der kommunalen Jobcenter (SGB II-Träger) und der Sozialämter bzw. Sozialhilfeverwaltungen (SGB XII-Träger), die mit der Durchsetzung von vorrangingen Unterhaltsansprüchen befasst sind.

Ihr Nutzen

Sie kennen die Grundlagen des Unterhaltsrechts sowie das Verfahren zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Inhalt

- Mögliche Unterhaltsansprüche nach BGB erkennen - die Süddeutschen Leitlinien (SüdL) zum Unterhalt und die Düsseldorfer Tabelle (DT) beachten - den Übergang von Unterhaltsansprüchen kraft Gesetzes (§ 33 SGB II und § 94 SGB XII) prüfen - Unterhaltsberechnungen durchführen (anhand von Beispielsfällen) - über die Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten (Jugendamt, Rechtsanwälte - Rückübertragung) entscheiden - die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche vollziehen können

Termine und Orte

19.10.2026 ( 10:00 ) bis 21.10.2026 ( 12:00 ) | Nr.: SO-26-240251
Augsburg-Hotel Sonnenhof, Gersthofen

20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 380,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 94,50 €

Ihre Ansprechpartner

Stefanie Gautzsch

Stefanie Gautzsch
Organisation

089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de

Christine Wiench

Christine Wiench
Produktverantwortung

089 54057-8659
wiench@bvs.de