Unterhaltsrechtlicher Anspruchsübergang bei Gewährung von Sozialleistungen nach § 33 SGB II (Bürgergeld) und nach § 94 SGB XII (GrSiG, HLU, HbL)
Zielgruppe
Beschäftigte der kommunalen Jobcenter (SGB II-Träger) und der Sozialämter bzw. Sozialhilfeverwaltungen (SGB XII-Träger), die mit der Durchsetzung von vorrangingen Unterhaltsansprüchen befasst sind.Ihr Nutzen
Sie kennen die Grundlagen des Unterhaltsrechts sowie das Verfahren zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.Inhalt
- Mögliche Unterhaltsansprüche nach BGB erkennen - die Süddeutschen Leitlinien (SüdL) zum Unterhalt und die Düsseldorfer Tabelle (DT) beachten - den Übergang von Unterhaltsansprüchen kraft Gesetzes (§ 33 SGB II und § 94 SGB XII) prüfen - Unterhaltsberechnungen durchführen (anhand von Beispielsfällen) - über die Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten (Jugendamt, Rechtsanwälte - Rückübertragung) entscheiden - die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche vollziehen könnenTermine und Orte
19.10.2026
(
10:00
)
bis
21.10.2026
(
12:00
)
| Nr.: SO-26-240251
Augsburg-Hotel Sonnenhof, Gersthofen
20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
380,00 €
Unterkunft:
110,00 €
Verpflegung:
94,50 €
Ihre Ansprechpartner
Stefanie Gautzsch
Organisation
089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de
Christine Wiench
Produktverantwortung
089 54057-8659
wiench@bvs.de


