Das europäische Zuwendungsrecht - Was hat sich gegenüber den früheren Förderperioden verändert?
Einführung
Bei der Förderung von Projekten gewinnen in Zeiten knapper Fördermittel die Förderprogramme der Europäischen Union immer mehr an Bedeutung. Bei der Abrechnung von Projekten, die mit EU-Fördermitteln kofinanziert werden, ist eine Vielzahl von Bestimmungen zu berücksichtigen. Das Seminar soll potentielle Antragsteller mittels einem Einblick in die Besonderheiten der EU-Förderung für die Probleme, die im Zusammenhang mit der EU-Förderung im Rahmen der Strukturfonds (EFRE und ESF) auftreten können, sensibilisieren.Zielgruppe
Zuwendungsempfänger, die für Förderprojekte EU-Mittel beantragen möchten.Ihr Nutzen
In diesem Seminar soll ein Problembewusstsein geschaffen werden für die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Ausgaben in einem Förderprojekt mit EU-Mitteln kofinanziert werden können. Welche Vorgaben macht die EU an Verwendungsnachweise, was ist bei der Durchführung von EU geförderten Projekten, der Vergabe von Aufträgen und Bestellung und der Abrechnung bestimmter Kostenkategorien zu beachten? Im Rahmen des Seminars ist es möglich, auf Probleme bei der Abrechnung laufender Projekte einzugehen. Das Seminar ist bei der EU-Projektumsetzung bei vielen von der EU-geförderten Projekten als "external expertise" als projektbezogene Ausgabe absetzbar.Inhalt
- Überblick über die verschiedenen europäischen Fördermöglichkeiten - Rechtsgrundlagen zur EU-Kofinanzierungsfähigkeit von Ausgaben - Verhältnis der nationalen Bestimmungen zu den EU-Bestimmungen - Problematische Kostenpositionen - Berührungspunkte mit anderen EU-rechtlichen Rechtsgebieten, z. B. Beihilfe- und VergaberechtTermine und Orte
                                
                                    21.07.2026
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                                        10:00
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                                    bis
                                        22.07.2026
                                        (
                                            15:30
                                            )
                                        
                                    
                                 | Nr.: FI-26-240052
                                BVS-Bildungszentrum Lauingen, Lauingen
                            
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
                                
                                    
Lehrgangsgebühr:
                                    340,00 €
                                
                                    
Unterkunft:
                                    55,00 €
                                
                                    
Verpflegung:
                                    60,00 €
                                
                            
Ihre Ansprechpartner
 
                    
                    Wieslawa Gradl
                    
Organisation
                
                     089 54057-8654
                    
                        
 gradl@bvs.de
                
 
                            
                        
                    
                    Katrin Suhre
                    
Produktverantwortung
                
                     089 54057-8652
                    
                        
 suhre@bvs.de
                
 
            
        


