Großraum- und Schwertransportbegleitg. als Transportbegleitg. mit Anordnungsbefugnissen - Quali.-seminar(Teil II: Theorie) (Beginn: 10 Uhr)
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Unternehmen und freiberuflich Tätige, die Schwertransporte vorbereiten und begleiten.Voraussetzung
Die persönliche Integrität des Teilnehmers / der Teilnehmerin ist grundsätzliche Voraussetzung für den Erhalt einer Bescheinigung als Geprüfte/r Transportbegleiter/-in. Deshalb erfolgt vor Seminarbeginn ein Abgleich der persönlichen Daten mit dem Inhalt der polizeilichen Systeme durch das Bayerische Polizeiverwaltungsamt. Die Abgabe eines Führungszeugnisses ist nicht erforderlich Voraussetzungen sind: Gültige Fahrerlaubnis mind. Klasse B, BSK-Bescheinigung (falls vorhanden), Kenntnisse in der Planung, Durchführung oder Begleitung von Großraum- und Schwertransporten. Hierfür ist der Bayerischen Verwaltungsschule vor dem Lehrgang mit der Anmeldung eine Kopie des Personalausweises, des gültigen Führerscheins (mind. Klasse B) und falls vorhanden, eine Kopie des auf den/die Teilnehmer/-in ausgestellten BF 3-Scheines vorzulegen. Die Prüfung der Kenntnisse in der Planung, Durchführung und Begleitung von Großraum- und Schwertransporten erfolgt durch die Bayerische Verwaltungsschule.Ziel
Diese Transportbegleiter erhalten im Hinblick auf die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten ähnliche Rechte wie Polizeibeamte bei der Begleitung, was den Kreisverwaltungsbehörden auch die Genehmigung eines Transports mit weniger Auflagen erleichtert. Durch die Beleihung einer Firma wird es Ihnen künftig möglich sein, mit Transportbegleiter/innen (mit Anordnungsbefugnissen) Großraum- und Schwertransporte ohne Begleitung durch die Polizei im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO oder einer Genehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO eigenständig durchzuführen.Hinweis
Da die persönliche Integrität des Teilnehmenden drundsätzliche Voraussetzung für den Erhalt einer Bescheinigung als "Geprüfte/-r Transportbegleiter/-in Stufe 4 (Verwaltungshelfer/-in) ist, erfolgt vor Seminarbeginn ein Abgleich der persönlichen Daten mit dem Inhalt der polizeilichen Systeme durch das Bayerische Polizeiverwaltungsamt. Die Abgabe eines Führungszeugnisses ist dadurch nicht erforderlich. Bitte bringen Sie zu Seminarbeginn Ihre gültige Fahrerlaubnis (mind. Klasse B) und Ihre auf den/die Teilnehmer/-in ausgestellte BSK-Bescheinigung im Original (soweit vorhanden) mit. Ebenso sind Sie verpflichtet entsprechende Warnschutzkleidung gemäß EN 471, mindestens Klasse 3 in fluoreszierend gelb, für den praktischen Teil mitzubringen, die dann im öffentlichen Verkehrsraum getragen werden muss. Ihre Teilnahme wird Ihnen entsprechend von der BVS bestätigt. Bei erfolgreicher Ablegung des Leistungsnachweises stellt Ihnen das Polizeiverwaltungsamt eine entsprechende Bescheinigung als „Geprüfte Transportbegleitung BF4“ aus, die in Verbindung mit Ihrem Führerschein und Ihren Ausweisdokumenten drei Jahre Gültigkeit besitzt. Die sichere Anwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist notwendig um den Leistungsnachweis zu bestehen.Termine und Orte
02.03.2026
(
10:00
)
bis
13.03.2026
(
15:30
)
| Nr.: SG-26-240861
IHK Niederbayern, Straubing
96 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
2.795,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Antje Schmidt
Organisation
089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
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