Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) rechtssicher umsetzen
Einführung
Im SGB IX ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Beschäftigte vorgesehen, die über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen im Jahr erkrankt sind. Das BEM soll durch Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen zur Gesundheit der/des erkrankten Beschäftigten beitragen. Zudem soll es Kündigungen und weiteren krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vorbeugen.Zielgruppe
Personalleitungen, Mitarbeitende aus Personalstellen, Schwerbehindertenvertretungen, PersonalratsmitgliederIhr Nutzen
Sie kennen die rechtlichen Vorgaben zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und die dazugehörigen Verfahren und Abläufe.Inhalt
- Betriebliches Eingliederungsmanagement: Ziele, Voraussetzungen und Verfahrensablauf - Grundpflichten/Präventionspflichten des Arbeitgebers - Arbeitsrechtliche Auswirkungen (insb. Kündigung) - Förderungsmöglichkeit des Integrationsamtes - Beteiligungsrechte - Gestaltungsmöglichkeiten in Dienst- oder Betriebsvereinbarung - Datenschutz - Praktische BeispieleTermine und Orte
09.06.2026
(
09:00
)
bis
10.06.2026
(
16:30
)
| Nr.: WEB_PS-26-241087
BVS digital, Online
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
450,00 €
12.10.2026
(
10:00
)
bis
13.10.2026
(
17:00
)
| Nr.: PS-26-241088
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
450,00 €
Unterkunft:
55,00 €
Verpflegung:
69,00 €
Ihre Ansprechpartner

Kerstin Degener
Organisation
089 54057-8684
degener@bvs.de

Doris Hüttner
Produktverantwortung
089 54057-8661
huettner@bvs.de