Kassensicherheit Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand - Überfallprävention gemäß DGUV Vorschrift 25
(Kompaktseminar)
Einführung
Bislang noch oft unbemerkt gilt seit Oktober 2021 eine neue Sicherheitsvorschrift 25 der Kommunalen Unfallversicherung Bayern für Kassen und Zahlstellen der öffentlichen Hand (DGUV Vorschrift 25). Die neue Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ wurde deutlich erweitert und diverse Vorgaben hinsichtlich der Einrichtung und Abläufe in öffentlichen Kassen und Zahlstellen im Umgang mit Bargeld, sonstigen Zahlungsmitteln und Wertsachen niedergelegt. Diese Vorgaben sind einzuhalten, sonst droht bei Nichteinhaltung Bußgeld oder gar Haftung oder Strafe.Zielgruppe
Verantwortliche für die Abläufe in öffentlichen (staatliche und kommunale) Kassen und Zahlstellen, Leitungen der Finanzabteilungen und Kämmereien, Kassenverwalterinnen und Kassenverwalter sowie erfahrene Beschäftigte in Kassen und ZahlstellenIhr Nutzen
Sie kennen die neuen Vorgaben aus der Unfallverhütungsvorschrift Sie erfahren und erarbeiten für die diversen Vorgaben konkrete Umsetzungsmöglichkeiten.Inhalt
- die neue DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ - Gültigkeit - die einzelnen Vorgaben - Abweichungen/Konkurrenz zu anderen Vorschriften, Folgerungen - Umsetzung der Vorgaben - technische Lösungen - organisatorische LösungenMethodik
Vortrag, Diskussion, Erfahrungsaustausch, WorkshopTermine und Orte
23.07.2026
(
09:00
)
bis
23.07.2026
(
16:30
)
| Nr.: FI-26-241925
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
230,00 €
Verpflegung:
0,00 €
28.09.2026
(
09:00
)
bis
28.09.2026
(
16:30
)
| Nr.: FI-26-240013
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
230,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner

Wieslawa Gradl
Organisation
089 54057-8654
gradl@bvs.de

Dorothea Klempnow
Produktverantwortung
089 54057-8660
klempnow@bvs.de