Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Seminarsuche

Geben Sie einen Suchbegriff, Ihr gewünschtes Seminar oder eine Seminarnummer ein.

Personalbonus und Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen aus Sicht der Trägerrolle

Einführung

Die Förderung nach beiden Richtlinien sind Teil der Maßnahmen des Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes (sog. Gute-Kita-Gesetz) und wird mit Bundesmitteln refinanziert. Die Richtlinie zum Personalbonus folgt der Richtlinie zur Gewährung eines Leitungs- und Verwaltungsbonus zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen vom 27.Februar 2020, die zum 31. Dezember 2022 außer Kraft getreten ist, unmittelbar nach.Damit wird der Leitungs- und Verwaltungsbonus modifiziert fortgesetzt. Die Bonuszahlungen sollen Träger von Kindertageseinrichtungen dabei unterstützen, die pädagogischen Fachkräfte und insbesondere die Einrichtungsleitung nachhaltig zu entlasten und damit zusätzliche zeitliche Ressourcen für die pädagogische Arbeit zur Verfügung zu stellen. Mit der Zuwendung zur Förderung von Assistenzkräften sollen Träger von Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, Assistenzkräfte bei der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen einzusetzen. Die Richtlinie regelt die Anstellung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen. Diese unterstützen und entlasten die Fach- und Ergänzungskräfte im Regelbetrieb bei der pädagogischen Arbeit. Sie sind zusätzliche Kräfte und zählen nicht in den Anstellungsschlüssel.

Zielgruppe

Trägervertreter des Einrichtungsträgers und der Gemeinden mit eigenen Einrichtungen sowie Einrichtungsleitungen

Ihr Nutzen

Sie sind in der Lage, den Antrag auf Personalbonus sowie den Antrag zur Förderung von Assistenzkräften gut vorzubereiten und gewinnen Sicherheit bei der Umsetzung der Vorgaben nach den Förderrichtlinien.

Inhalt

- Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus) - Richtlinie zur Förderung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen - Fördervoraussetzungen der Richtlinien - Hinweise zur Umsetzung - Antragsverfahren - Zuwendungsumfang

Hinweis

Für Beschäftigte der Kreisverwaltungsbehörden und Regierungen verweisen wir auf das gesonderte Seminar für diese Zielgruppe.

Kooperation

Diese Fortbildung wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

Tipp

Termine und Orte

09.03.2026 ( 09:00 ) bis 09.03.2026 ( 16:30 ) | Nr.: KI-26-241832
BVSregional Augsburg Halderstraße, Augsburg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €

Ihre Ansprechpartner

Nadine Moj

Nadine Moj
Organisation

089 54057-8691
moj@bvs.de

Christine Wiench

Christine Wiench
Produktverantwortung

089 54057-8659
wiench@bvs.de