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Ordnungswidrigkeiten im Sozialrecht - Grundlagen - Schwerpunkt SGB II, IX und XII

Einführung

Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gehört auch zu den klassischen Aufgaben der Sozialbehörden, um bestimmte rechtswidrige Handlungen zu verfolgen. Diese Verfolgung muss  von den zuständigen Verfolgungsbehörden rechtssicher beherrscht werden.

Zielgruppe

Beschäftigte der Sozialverwaltungen örtlicher und überörtlicher Träger, sowie von SGB II-Trägern (insbesondere Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung oder in kommunaler Trägerschaft), die mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten befasst sind.

Ihr Nutzen

Sie sind in der Lage, eine Ordnungswidrigkeit und die Schuld des Täters anhand von Beispielen im Sozialrecht rechtssicher festzustellen und einen entsprechenden Bußgeldbescheid zu verfassen

Inhalt

- Bedeutung der Ordnungswidrigkeiten als „Verwaltungsunrecht“ (Abgrenzung zur Straftat)  - Aufgaben der Sozialbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben, Verfolgung und Ahndung von Verstößen  - Systematik des Ordnungswidrigkeitsverfahrens  - Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere der Vollzugspolizei  - Ermittlung der Tatumstände und Tatvorwürfe; Beweiserhebungen  - Anhörung und Verwarnung; Bedeutung des Opportunitätsprinzips  - Erlass des Bußgeldbescheides und weitere Verfahrensverfügungen (Einziehung, Verwertung) - Abwicklung und Besonderheiten des Einspruchsverfahrens; Auftreten vor Gericht

Termine und Orte

18.06.2026 ( 09:00 ) bis 18.06.2026 ( 16:30 ) | Nr.: SO-26-241965
BVS-Bildungszentrum München, München

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 240,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Stefanie Gautzsch

Stefanie Gautzsch
Organisation

089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de

Christine Wiench

Christine Wiench
Produktverantwortung

089 54057-8659
wiench@bvs.de