Ordnungswidrigkeiten im Sozialrecht - Grundlagen - Schwerpunkt SGB II, IX und XII
Einführung
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gehört auch zu den klassischen Aufgaben der Sozialbehörden, um bestimmte rechtswidrige Handlungen zu verfolgen. Diese Verfolgung muss von den zuständigen Verfolgungsbehörden rechtssicher beherrscht werden.Zielgruppe
Beschäftigte der Sozialverwaltungen örtlicher und überörtlicher Träger, sowie von SGB II-Trägern (insbesondere Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung oder in kommunaler Trägerschaft), die mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten befasst sind.Ihr Nutzen
Sie sind in der Lage, eine Ordnungswidrigkeit und die Schuld des Täters anhand von Beispielen im Sozialrecht rechtssicher festzustellen und einen entsprechenden Bußgeldbescheid zu verfassenInhalt
- Bedeutung der Ordnungswidrigkeiten als „Verwaltungsunrecht“ (Abgrenzung zur Straftat) - Aufgaben der Sozialbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben, Verfolgung und Ahndung von Verstößen - Systematik des Ordnungswidrigkeitsverfahrens - Zuständigkeiten und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, insbesondere der Vollzugspolizei - Ermittlung der Tatumstände und Tatvorwürfe; Beweiserhebungen - Anhörung und Verwarnung; Bedeutung des Opportunitätsprinzips - Erlass des Bußgeldbescheides und weitere Verfahrensverfügungen (Einziehung, Verwertung) - Abwicklung und Besonderheiten des Einspruchsverfahrens; Auftreten vor GerichtTermine und Orte
18.06.2026
(
09:00
)
bis
18.06.2026
(
16:30
)
| Nr.: SO-26-241965
BVS-Bildungszentrum München, München
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
240,00 €
Verpflegung:
0,00 €
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