Lehrgang Externe
Hinweis
Eine Einführung der neuen Berufsbezeichnung „Umwelttechnologe/Umwelttechnologin“ und die damit verbundene Umstellung der Lehrinhalte mit entsprechend angepasster Abschlussprüfung gemäß der Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen (BGBl. 2023 I Nr. 395 vom 22.12.2023) erfolgt erstmalig für die im Sommer 2026 startenden Vorbereitungslehrgänge. Alle bis dahin startenden und laufenden Vorbereitungslehrgänge werden nach dem Berufsbild der bisherigen „Fachkraft in den umwelttechnischen Berufen“ unterrichtet und geprüft.
Neu
Der Lehrgangsinhalt wird ergänzend zum Präsenzunterricht durch digitale Angebote (Verwendung von technischen Tools im Unterricht, Lernvideos, Bereitstellung digitaler Skripten etc.) vermittelt. Die Teilnehmenden müssen daher während des gesamten Lehrgangszeitraums über ein digitales Endgerät verfügen.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass seitens der BVS keine Endgeräte zur Verfügung gestellt werden. Eine Beschaffung und Wartung erfolgt ausschließlich in Ihrer Verantwortung.
Detaillierte Informationen, vor allem zum technischen Standard des Endgerätes, erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn des Lehrgangs (technische Anforderungen).
ZIELGRUPPE
Technisches Personal in umwelttechnischen Anlagen, welches eine Qualifizierung als sogenannte “Externe Bewerbende” gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstrebt.
Lehrgangsaufbau
Der Vorbereitungslehrgang wird berufsbegleitend in Blockform mit Unterkunft und Verpflegung angeboten. Eine Befreiung von der Unterkunft ist nur in Härtefällen möglich und bitte bei der BVS vor dem jeweiligen Lehrgangsbeginn rechtzeitig zu beantragen. Eine Befreiung von Verpflegungsleistungen ist leider nicht möglich.
Der Lehrgang umfasst insgesamt 16 Lehrgangswochen und erstreckt sich auf einen Zeitraum von ca. 1 Jahr. Bei vorliegender Zulassung ist die Teilnahme an der Abschlussprüfung Teil 1 und 2 möglich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Erläuterungen auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass vor bzw. gleichzeitig mit Lehrgangsanmeldung eine Prüfung der individuellen Zulassungsvoraussetzungen durch uns zu erfolgen hat. Weitere Informationen erhalten Sie weiter unten unter “Abschlussprüfung”.
Die Lehrinhalte richten sich nach der entsprechenden umwelttechnischen Fachrichtung.
Gebühren
Die Höhe der anfallenden Gebühren variieren je nach umwelttechnischer Fachrichtung. Bitte beachten Sie, dass unabhängig vom Vorbereitungslehrgang Gebühren für die Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG sowie Prüfungsgebühren entstehen.
Im Rahmen des Unterrichtsbesuchs sind von den Teilnehmenden neben einem digitalen Endgerät teilweise Werkzeug und persönliche Schutzausrüstung auf eigene Kosten vorzuhalten und mitzubringen.
Abschlussprüfung
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt eine gebührenpflichtige Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG voraus. Zur Klärung der individuellen Zulassungsvoraussetzungen setzen Sie sich bitte mit unserem nachfolgend genannten Ansprechpartner in Verbindung.
Die Abschlussprüfung kann auch ohne Besuch des Vorbereitungslehrgangs ablegen, wer ohne entsprechende Berufsausbildung von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen wurde. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Die entsprechenden Prüfungstermine und -orte werden nach Lehrgangsstart bekannt gegeben.
Ihre Ansprechpersonen

