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VFA-K Zwischenprüfung 2027

Prüfungsergebnis

Das Prüfungsergebnis wird Ihrem Ausbildungsleiter voraussichtlich im Juni 2027 geschickt.

Wir bitten Sie, vorab nicht bei uns anzurufen. Wir können vorab keine Auskunft zu den Ergebnissen geben.

Termin

voraussichtlich Freitag, 12.03.2027

1. Aufgabe: 09.00 Uhr – 10.30 Uhr (Anwesenheitspflicht 08.45 Uhr)
2. Aufgabe: 12.30 Uhr – 14.00 Uhr (Anwesenheitspflicht 12.15 Uhr)

Rechtsstand

Rechtsstand der VSV ist die 218. Ergänzungslieferung.

Prüfungsorte

Als Prüfungsorte sind Augsburg, Furth, Holzhausen, Lauingen, München, Neustadt, Nürnberg, Regensburg, Teisendorf und Würzburg vorgesehen.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungsanmeldung wurde bereits mit der Anmeldung zum Lehrgang vorgenommen! Alle Auszubildenden, die die Lehrgänge der BVS besuchen, müssen nicht mehr gesondert angemeldet werden. Wir verweisen auf die Bekanntmachungen Prüfung 2027, die wir Anfang des Jahres 2027 im Staatsanzeiger und auf dieser Webseite veröffentlichen.

Zulassung zur Zwischenprüfung

Die Prüfungszulassung erhalten die Teilnehmenden eine Woche vor dem 3. Vollehrgang, per E-Mail. Die Behörden erhalten hiervon keinen Abdruck.

Dieses Schreiben müssen die Teilnehmenden zusammen mit Ihrem Ausweis an der Prüfung mitführen (§ 20 POVFA-​​K).

Prüfungsbereiche

2 Aufgaben mit je 90 Minuten Bearbeitungszeit

Gegenstand der Aufgaben ist der gesamte Lehrstoff des 1. Ausbildungsjahres sowie sämtliche Moodle-Inhalte bis zur Zwischenprüfung. Dies schließt auch Moodle-Inhalte aus dem 2. Ausbildungsjahr ein. Berücksichtigt werden die Lehrinhalte der Berufs- und der Verwaltungsschule.

Der neu vermittelte Lehrstoff des 2. Ausbildungsjahres aus dem 3. Berufsschulblock und dem 3. Voll-Lehrgang ist hingegen nicht prüfungsrelevant (§ 12 Abs. 4 POVFA-K).

Mögliche Prüfungsfächer können sein:

  • Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe (Verwaltungstechnik, Verwaltungsorganisation, Berufsausbildung im öffentlichen Dienst)
  • Haushaltswesen und Beschaffung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde (BGB, Staatsrecht und Sozialkunde)

Hilfsmittel

Zugelassene Hilfsmittel sind das Grundwerk der VSV, die Formelsammlung und ein nicht programmierbarer Taschenrechner.

Rechtsstand der VSV ist die 218. Ergänzungslieferung!

Für die zulässigen Kommentierungen lesen Sie bitte hier.

Rücktritt, Krankheit, Versäumnis

Bitte informieren Sie umgehend die Geschäftsstelle, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können!

Bei Krankheit benötigen wir ein ärztliches Attest (§ 30 POVFA-​K) das spätestens am Prüfungstag ausgestellt wurde. Alle weiteren Informationen zum Ablauf erhalten Sie durch die Geschäftsstelle.

Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 POVFA-K ist die Ablegung der Zwischenprüfung eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung im Mai 2028. Sollte die Zwischenprüfung im März 2027 aufgrund von Krankheit versäumt werden, ist diese zwingend im März 2028 nachzuholen, um an der Abschlussprüfung 2028 teilnehmen zu können.

Arbeitszeitverlängerung

Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung oder ärztlich attestierten Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdendolmetscher für Menschen mit Hörbehinderung (§ 65 Abs. 1 BBiG). Die Art der Behinderung oder Beeinträchtigung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung, durch ein ärztliches Attest, nachzuweisen.

Alle Teilnehmer, die bereits für Klausuren eine Verlängerung haben, haben diese selbstverständlich OHNE weitere Veranlassung auch bei der Prüfung!

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Nachteilsausgleiches für die Zwischenprüfung nur bis zum 01.02.2027 möglich ist.

Prüfungsergebnis

Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes. Daher werden die Leistungen nicht mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet. Im Zwischenprüfungszeugnis wird kein Gesamtdurchschnitt gebildet, sondern über die Einzelleistungen der zwei Aufgaben informiert. Demzufolge kann die Ausbildung auch bei schlechtem Abschneiden (ungenügende Leistungen) weitergeführt werden.

Die Korrektur erfolgt durch zwei Korrektoren, die eine Gesamtnote je Aufgabe erteilen. Die BVS nimmt und kann keinen Einfluss auf die Korrektur nehmen!

Das Prüfungsergebnis wird Ihrem Ausbildungsleiter voraussichtlich im Juni 2027 geschickt.

Wir bitten Sie, vorab nicht bei uns anzurufen. Wir können vorab keine Auskunft zu den Ergebnissen geben.

Die Lösungsanleitungen finden Sie zum Zeitpunkt des Versands der Aufgaben im Internet unter www.bvs.de unter dem Ihnen bekannten Passwort.

Prüfungsvorbereitung

Durch den Stoffgliederungsplan, den Sie im 1. Voll-​Lehrgang erhalten haben und den Sie auch auf unserer Internetseite finden, können Sie Ihr Wissen kontrollieren. Alles, was im Stoffgliederungsplan für das 1. Ausbildungsjahr aufgeführt ist, kann Thema der Zwischenprüfung sein – auch wenn es nicht im Unterricht behandelt wurde.
Auch der Stoff, der in der Berufsschule vermittelt wird ist prüfungsrelevant.

Zur Vorbereitung hilft Ihnen auch das Üben mit früheren Übungs-​ und Prüfungsaufgaben, die Sie auf unserer Internetseite im „Login-Bereich“ finden! Auch in der „apf“ finden Sie Übungs-​ und Testfragen! Lehrbücher sind in jedem Prüfungsgebiet vorhanden. Dort finden Sie ebenfalls viele Testfragen und Sie können Ihre noch offenen Fragen oft mit den Büchern lösen.


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