Verwaltungslehrgang II
Verwaltungsfachwirte
Ihre Ansprechpartner Lehrgang
Organisation Dingolfing, Bayreuth, Würzburg
- Telefon: 0911 660444-4122
- E-Mail: bl2@bvs.de
Ihre Ansprechpartner Prüfung
Auf einen Blick
Zielgruppe
Qualifzierung für Beschäftigte, (vgl. 3.QE)
Voraussetzungen
VFA-K Abschluss (oder vergleichbar), BL I, 2. QE oder (Fach-)Hochschulreife
Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst in Bayern
Dauer
2 Jahre
Anmeldezeitraum
01.03. - 31.05. (für Start 01.09.) bzw. 01.09. bis 31.10. (für Start 01.03.)
Lehrgangsbeginn
01. September und 01. März
Unterrichtsorte
BVS-Bildungszentren Holzhausen, Lauingen (Donau), München, Neustadt a.d. Aisch und Nürnberg sowie BVSregional Augsburg, Bayreuth, Dingolfing, Kempten, Regensburg, Rosenheim, Würzburg + Webinarklasse sowie ggf. weitere Standorte
Unterrichtsumfang
760 UE
im Durchschnitt an 2 Tagen/Woche
Unterrichtsformen
Präsenzunterricht, Webinare und Selbststudium (Lernplattform Moodle)
Digitaler Unterrichtsanteil
20 %
Prüfung
fünf schriftliche Prüfungen
eine praxisnahe Projektarbeit
eine fachpraktische Prüfung auf Grundlage der Projektarbeit
Anzahl der Leistungsnachweise
12
Anmeldung
Die Anmeldeformulare finden Sie in der Unterseite des jeweiligen Jahrgangs. Anmeldeschluss ist der 31. Mai des jeweiligen Jahres für den Beginn im September bzw. der 31. Oktober des Vorjahres für den Beginn im März.
Später eingehende Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn es noch Kapazitäten gibt.
ZIELGRUPPE
Der VL II ist für Beschäftigte geeignet, die auf Positionen mit ähnlichen Anforderungen wie die auf der Dritten Qualifikationsebene für Beamte qualifiziert werden möchten.
Meister-BaföG
Nach einem Rundschreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom Juli 2008 besteht für die Teilnehmenden des BL II und die Absolvierenden der Prüfung zu Verwaltungsfachwirten grundsätzlich die Möglichkeit einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Voraussetzung ist allerdings, dass die Gebührenschuld von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Weil nach der Gebührensatzung der BVS der Arbeitgeber Gebührenschuldner ist, kommt eine Förderung aber auch in Betracht, wenn diesem von Beschäftigten Gebühren oder Teile daran erstattet werden. Nähere Informationen erhalten Sie von den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungsbehörden.
Für die Bestätigung des Teilnahmenachweises senden Sie uns bitte das Formblatt B und Z ausgefüllt (nur den Kopf) per E-Mail an bl2-bafoeg@bvs.de. Sie erhalten die Bestätigung dann nach ca. 6-8 Wochen von uns zurück.
Kurzbeschreibung
Während der Dienstzeit wird inTeilzeit unterrichtet (Dauer 2 Jahre). Der Einführungslehrgang dauert eine Woche, der ergänzende Abschlusslehrgang ca. vier Wochen und endet mit dem Ablegen der Fachprüfung II.
Termin und Ort
| Lehrgangsbeginn | März |
| Lehrgangsorte | vsl. München, Nürnberg, Regensburg, Dingolfing, Würzburg, Augsburg, Bayreuth, Kempten + Webinarklasse |
| Lehrgangsbeginn | September |
| Lehrgangsorte | Augsburg, Dingolfing, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Würzburg; Webinarklasse |
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum VL II
Nein, es gibt keine Wiederholung, die Inhalte aus dem VFA-K oder BL I / VL I werden als Grundwissen vorausgesetzt. Sollte dieses Grundwissen nicht vorhanden sein, empfehlen wir dringend den ELV I und ELV II.
Inhalte aus dem BL I oder VFA-K werden nicht mehr wiederholt. Der ELV I und ELV II wird dringend zur Vorbereitung empfohlen. Die vorausgesetzten Inhalte finden Sie im Stoffgliederungsplan beim jeweiligen Lehrgebiet. Damit können Sie Ihren Wissensstand auch eigenständig einschätzen und entscheiden, ob der ELV für Sie notwendig ist.
Der ELV kann individuell im eigenen Tempo absolviert werden. Der ELV I muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
Inhalte zu Baurecht gibt es ELV II – zur Vorbereitung auf den VL II.
Nein, die Zulassung für den VL II ist nicht in Gefahr.
Ja, die alten Aufgaben können noch genutzt werden, die Inhalte sind allerdings nicht mehr 100% auf den neuen VL II zugeschnitten.
In den Leistungsnachweisen und Prüfungen können wie bisher alle Themen des Stoffgliederungsplans abgefragt werden.
Von 12 Leistungsnachweisen (10 Aufsichtsarbeiten, 2 Hausarbeiten) müssen mindestens 9 Leistungsnachweise mitgeschrieben werden. Der Notenschnitt hat keine Auswirkung auf die Prüfungszulassung, er zählt aber zu 20 % mit zum Gesamtprüfungsergebnis.
Die Hausarbeiten sind verpflichtend zu absolvieren und werden in jedem Fall in den Durchschnitt mit eingerechnet.
Nein, die Leistungsnachweise werden mit Hand auf Papier geschrieben.
Die Teilnehmenden können sich voraussichtlich zwischen den Orten München und Nürnberg entscheiden.
Es wird weiterhin eine Empfehlung für die Inhalte im Distanzlernen geben, da es sich um reguläre Inhalte des Lehrgangs handelt.
Der Unterricht findet ein bis zweimal pro Woche statt. Der Stundenplan wird ca. 4 - 6 Wochen vor dem jeweiligen Abschnitt (beim VL II 2026-2028/2 voraussichtlich September - Dezember; Januar - Juli usw.) an den Gebührenschuldner, also i.d.R. den Arbeitgeber, versandt.
Es kann jedoch zu Veränderungen, z.B. durch Krankheit des Lehrbeauftragten, kommen.
Die Unterlagen werden künftig digital zur Verfügung gestellt. Sie können die Unterlagen im Unterricht digital oder selbst ausgedruckt verwenden.
Die Lehrbücher gibt es für den VL II mit dem Zeitpunkt der Einladung digital. Sollten Sie die Lehrbücher in der Printversion bevorzugen, können Sie diese auch gedruckt bestellen. Hier fallen zusätzliche Kosten an. Für den Bereich E-Government gibt es aktuell noch kein Lehrbuch, hier werden Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Das Kompetenztraining findet voraussichtlich mit Unterkunft und Verpflegung statt. Es gibt kein vorgezogenes Distanzlernen mehr.
Alle Lehrgebiete sind prüfungsrelevant. Es gibt keine Einschränkungen mehr. Das Prüfungsamt informiert eine Woche vor den schriftlichen Prüfungen über die Themengebiete der schriftlichen Prüfungen.
Die Teilnehmenden suchen sich (evtl. zusammen mit dem Arbeitgeber) das Thema der Projektarbeit selbst aus. Das Thema muss von der BVS freigegeben werden und VL II - Niveau haben.
Ja, die Projektarbeit ist Grundlage für die Fachpraktische Prüfung.
Die 2 Hausarbeiten und die 7 besten Leistungsnachweise zählen insgesamt zu 20%, die Projektarbeit zu 10%, die darauf basierende fachpraktische Prüfung zu 20% und jede der 5 schriftlichen Prüfungen zählt zu je 10% zum Gesamtergebnis.
Sie benötigen eine aktuelle VSV, das bedeutet, Sie bestellen eine neue oder sortieren alle Ergänzungslieferungen ein.
Die VSV können Sie direkt über den Boorberg-Verlag beziehen. Die VSV wird nicht durch die BVS organisiert.
Der Ergänzungsband der VSV wird nicht benötigt.
Die für Ihren Lehrgang gültige Formelsammlung wird Ihnen als zugelassenes Hilfsmittel für die Prüfungen von der BVS in Papierform zur Verfügung gestellt.
Vertrauensdozenten
- Telefon: 089 54057-8737
- E-Mail: lamm@bvs.de
- Telefon: 089 54057-8738
- E-Mail: winter@bvs.de