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Geprüfte Kommunale Verkehrsüberwachung (BVS)

Ruhender oder fließender Verkehr

Die Qualität der Arbeit des Kommunalen Überwachungspersonals vor Ort und seine Akzeptanz seitens der Bevölkerung versteht sich als eines der Aushängeschilder der Ordnungsämter, zumal gerade dieser Personenkreis von der Bevölkerung vor Ort besonders kritisch wahrgenommen wird.

Die in Einzelseminaren aufgebaute Qualifizierung sichert eine hohe Qualität und Rechtssicherheit bei der Durchführung der Überwachungstätigkeiten und ermöglicht eine stetige Verbindung des Gelernten mit den eigenen Praxiserfahrungen.

ZIELGRUPPE

Beschäftige im Außendienst der Kommunalen Verkehrsüberwachung.

Einzelheiten zur Weiterbildung

Reihenfolge der Seminare

Das Seminar „Allgemeine Rechtskunde“ steht zu Beginn der Ausbildung. 

Sollte durch den Einstellungszeitpunkt das „Einführungsseminar“ terminlich vorher besucht werden können, ist das ohne Absprache mit der BVS möglich. 

Der Besuch des Moduls „Vertretung der Behörde vor Gericht“ ist erst nach Besuch des „Einführungsseminars Ruhender Verkehr“ und des Moduls „Allgemeine Rechtskunde“ zulässig. 

Das „Abschlussseminar“ ist erst nach der Teilnahme an allen Fachmodulen (Einführung mit bestandenem Leistungsnachweis, Vertretung der Behörde vor Gericht, Allgemeine Rechtskunde) möglich.

Das Seminar „Kommunikation“ kann auch nach dem Abschlussseminar besucht werden, wenn die Wartezeit ansonsten zu lange wäre. Die Zertifizierung wird bis dahin ausgesetzt.

Die Module dieser Grafik sind verlinkt, diese können Sie für weitere Informationen anklicken.

1.

Seminar Allgemeine Rechtskunde
1 Tag (8 UE)
ohne Leistungsnachweis

2.
Einführungsseminar
Ruhender Verkehr: 74 UE (= insg. 2 Wochen)
Fließender Verkehr: 46 UE (= insgesamt 1,5 Wochen)
mit Leistungsnachweis

Hinweis:
Diese beiden Seminare können von der Reihenfolge auch getauscht werden, wenn dies vom Einstellungszeitpunkt her günstiger ist.

3.

nach erfolgreicher Teilnahme am Einführungsseminar und am Seminar „Allgemeine Rechtskunde“ unabhängig einer Reihenfolge

Vertretung vor Gericht
1 Tag (8 UE)

Kommunikation
3 Tage (20 UE)

4.

nach erfolgreicher Teilnahme am Einführungslehrgang und allen Fachseminaren

Abschlussseminar
1 Woche (32 UE)
Ruhender Verkehr
Fließender Verkehr

mit Leistungsnachweis

Zertifizierung Geprüfte Kommunale Verkehrsüberwacher

Ruhender oder fließender Verkehr (BVS)

Was Sie nach dem Abschluss können

  • Kenntnis Ihrer Überwachungsaufgaben und der zugrundeliegenden Rechtsvorschriften
  • Rechtssichere Anwendung des Tatbestandskatalogs
  • Sicheres Auftreten als Zeuge vor Gericht
  • Souveräner Umgang mit Ihren Kunden vor Ort

Gesamtdauer

Ziel sollte es sein, die Zertifizierung innerhalb von 2 Jahren abzuschließen.

Leistungsnachweise

  • nach Besuch des Einführungslehrgangs für den Ruhenden bzw. Fließenden Verkehr:
    Leistungsnachweis mit 90 Minuten und 30 erreichbaren Punkten
     
  • nach Besuch des Abschlussseminars für den Ruhenden bzw. Fließenden Verkehrs:
    Leistungsnachweis mit 90 Minuten mit 30 erreichbaren Punkten

Inhalte der Leistungsnachweise

Die Leistungsnachweise beinhalten jeweils Komponenten aus den Inhalten aller Einzelmodule mit Ausnahme des Kommunikationsseminars. Die Aufgaben umfassen konkrete Fallschilderungen, die in eigenen Worten und mit einschlägigen rechtlichen Begründungen gelöst werden sollen.

Wann hat man bestanden?

Es wird eine Bestätigung über die Teilnahme mit der erreichten Punktezahl ausgestellt. Dabei wird folgender Passus aufgenommen: „Eine ausreichende Leistung liegt vor, soweit in dem Leistungsnachweis mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht wurde.“ 

Die Dienststellen entscheiden in eigener Zuständigkeit über das weitere Vorgehen.

Ein Leistungsnachweis kann an einem nächsten regulär angebotenen Termin auch ohne erneuten Besuch des Seminars wiederholt werden (Gebühr 85,- €).

Durchführungsort der Leistungsnachweise

Der Leistungsnachweis findet am letzten ausgeschriebenen Seminartag am Ort des Seminars statt. Hinweise dazu enthält das jeweilige Seminarprogramm.

"Voraussetzung" für die Erteilung des Zertifikats

Soweit in beiden Leistungsnachweisen mindestens die Hälfte der erreichbaren Punkte erreicht wurde, wird am Ende das Zertifikat erstellt.

Die Teilnehmenden sollten unbedingt vor Beginn ihrer Ausbildung über das von der Dienststelle vorgesehene Verfahren in Zusammenhang mit der Ablegung des Leistungsnachweises informiert werden – ebenso über Möglichkeiten der Wiederholung und den erwarteten Ergebnissen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Michaela Thienemann

Produktverantwortung

Stefanie Gautzsch

Organisation