Reisekostensachbearbeitung
Qualifizierung für neue und erfahrene Sachbearbeitende mit Zertifikat
Umfangreiche Gesetzes-, Verwaltungs- und Steuervorschriften machen das Reisekostenrecht im öffentlichen Dienst immer anspruchsvoller. Umfassendes Wissen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung der Reisekostenanträge.
Hinweis: In den Seminaren wird ausschließlich bayerisches Landesrecht (BayRKG) unterrichtet.
ZIELGRUPPE
Diese Qualifizierung richtet sich an neue Reisekostensachbearbeitende oder jene, die seit mindestens 18 Monaten Reisekostenfälle bearbeiten.
Fit im Reisekostenrecht
Die Weiterbildung zu Reisekostensachbearbeitenden setzt sich aus Pflicht- und Wahlmodulen zusammen. Neue Reisekostensachbearbeitende beginnen mit dem Grundseminar. Sachbearbeitende mit mindestens 18-monatiger Erfahrung steigen direkt mit dem Aufbauseminar ein.
Die festgelegte Qualifizierungszeit beträgt max. 3 Jahre.
Die Module dieser Grafik sind verlinkt, diese können Sie für weitere Informationen anklicken.
Neu im Sachgebiet
Mit Erfahrung
Pflichtmodul
Reisekostenrecht (Grundseminar)
Reisekostenabrechnung mit der FA Reisekosten pws15 über OK.PWS (optional)
1 Tag auf Anfrage bei der AKDB
(mind. 18-monatige Berufserfahrung)
Pflichtmodul
Wahlmodul 1
Wahlmodul 2
Wahlmodul 3
Wahlmodul 4
Zertifikat „Reisekostensachbearbeiterin - Reisekostensachbearbeiter (BVS)“
Zertifikat
Nach erfolgreicher Teilnahme an den Pflichtmodulen und mindestens zwei Wahlmodulen können Sie das Zertifikat „Reisekostensachbearbeiter (BVS)“ bzw. „Reisekostensachbearbeiterin (BVS)“ beantragen.
Senden Sie hierfür einfach eine formlose E-Mail an die unter „Ansprechpersonen“ aufgeführte produktverantwortliche Person und geben Sie die von Ihnen besuchten Seminare an.
Ihre Ansprechpartnerinnen