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Verwaltungseigene Straßenwärterprüfung

Die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung führt die BVS in Kooperation mit dem Bayerischen Landkreistag für die bayerischen Landkreise durch. Gemäß dem 13. Landesbezirklichen Tarifvertrag handwerklich Beschäftigter in Bayern (13. LBzTV) wird die verwaltungseigene Prüfung der Straßenwärter und Straßenwärterinnen nach Anlage 1b dieses Tarifvertrags durchgeführt. Hierfür hat die BVS eine Satzung erlassen, die sich - wie die Anlage 1b auch - primär an die Beschäftigten von Landkreisen wendet.

Eine Anmeldung und bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zulassung zu dieser verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung kommt für Beschäftigte von Kommunen nur in Betracht, wenn die Kommune für Ihren Beschäftigten unsere verwaltungseigene Straßenwärterprüfung als Verwaltungs- und betriebseigene Prüfung nach § 6 des Tarifvertrages rechtverbindlich anerkennt. Das schließt auch die Anerkennung der Satzung als Grundlage der Durchführung der betriebseigenen Prüfung ein.

Die Anmeldung gilt dementsprechend als Anerkennung und verbindliche Zustimmung.
 

ZIELGRUPPE

Richtet sich an Beschäftigte kommunaler Bauhöfe sowie bayerischer Landkreise, die die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung ablegen möchten.

Voraussetzungen

Die Anmeldung zur verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung muss bis spätestens 31.03. des laufenden Kalenderjahres bei der BVS eingegangen sein.

Die Anmeldung zur verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung ist nur möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach §10 der Satzung der Bayerischen Verwaltungsschule über die verwaltungseigene Prüfung der Straßenwärter und Straßenwärterinnen vorliegen:

(1) Der / die Beschäftigte ohne eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem verwandten anerkannten Ausbildungsberuf muss sich mindestens drei Jahre als Beschäftigter / Beschäftigte im Straßenbau bei einer Tiefbauverwaltung bewährt haben. Gleichartige Tätigkeiten bei anderen Stellen werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch mit zwei Jahren, angerechnet. Für die Feststellung der dreijährigen Tätigkeit werden unterbrochene Beschäftigungen zusammengerechnet, sofern die Unterbrechung zwischen den Beschäftigungen jeweils nicht mehr als zwei Jahre beträgt.

(2) Der / die Beschäftigte mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in einem verwandten anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Berufsfeld des Baugewerbes, Hoch- und Tiefbauberufe, Gartenbau-, Agrar- und Forstberufe, Metallberufe, Elektroberufe, holzverarbeitende Berufe) muss sich mindestens sechs Monate als Beschäftigter / Beschäftigte im Straßenbau bei einer Straßenbehörde bewährt haben und soll mindestens ein Jahr am Bauhof eines Tiefbauamtes als Beschäftigter / Beschäftigte im Straßenbau gearbeitet haben.

Mit der verbindlichen Anmeldung, bestätigen Sie, dass die Prüfungsvoraussetzungen nach § 10 der Satzung der Bayerischen Verwaltungsschule zur verwaltungseigenen Prüfung für Straßenwärter und Straßenwärterinnen vorliegen.

Der Prüfungsausschuss Vorsitzende überprüft stichprobenartig, ob die Zulassungsbedingungen tatsächlich erfüllt sind. Bitte halten Sie alle Unterlagen für den Nachweis der erfüllten Zulassungsbedingungen (Eintrittsdatum und erlernter Beruf mit Nachweis durch Zeugnisse und Arbeitsverträge) bereit, falls Sie für diese stichprobenartige Überprüfung ausgewählt werden.

Ablauf und Anmeldung

Wir empfehlen, als erstes das Vorbereitungsseminar zu besuchen. Anschließend legen Sie als erste Prüfung die schriftliche Prüfung ab.
Als zweiten Schritt legen Sie in einer zweitägigen Veranstaltung die mündliche und praktische Prüfung gemeinsam ab.
Alle drei Prüfungen (Schriftlicher Teil, mündlicher Teil und praktischer Teil) müssen innerhalb eines Kalenderjahres abgelegt werden.

Alle Infos und Möglichkeiten der jeweiligen Anmeldungen finden Sie hier

Zur Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung empfehlen wir unser:
Vorbereitungsseminar für die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung

Das Buch "Fachkunde für Straßenwärter" kann zur Vorbereitung unterstützend herangezogen werden und ist auch Grundlage des Vorbereitunsseminars.

Die Vorbereitung auf diese praktische Prüfung hat am Bauhof zu erfolgen, an dem der oder die Prüfungsteilnehmende beschäftigt ist.

Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die Prüfungsanforderungen nach § 11 der Satzung über die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung der Bayerischen Verwaltungsschule.

Es werden Kenntnisse abgefragt zu den verschiedenen Themenbereichen:

  • Straßenplanung
  • Baustoffkunde
  • Straßenneubau
  • Ingenieurbauwerke
  • Landschaftsgestaltung
  • Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Straßenerhaltung
  • Winterdienst
  • Arbeitssicherheit
  • Staat, Verwaltung, Recht

Beim Teil Fachrechnen:

  • Flächen-, Volumen- und Mengenberechnungen
  • Kosten- und Prozentberechnungen mit Bezug zum Straßenunterhalt

Diese Themen werden auch in den Vorbereitungsseminaren zur verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung unterrichtet und geübt.

Die schriftliche Prüfung wird online auf unserer Lernplattform Moodle durchgeführt. Die schriftliche Prüfung beginnt um 10.00 Uhr und dauert 2 Stunden.
Sie erhalten Multiple Choice Fragen mit je drei Antwortmöglichkeiten. Nur eine Antwortmöglichkeit ist richtig. Für jede richtig beantwortete Frage erhalten Sie Punkte.
Diese schriftliche Prüfung setzt sich zusammen aus den beiden Teilen: Fachtheorie und Fachrechnen.
Bitte legen Sie sich für diese Multiple Choice Prüfung Papier, Stift und Taschenrechner zurecht.

→ Anmeldung zur schriftlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung findet am Prüfungstag vor drei bestellten Prüfern statt. Die mündliche Prüfung dauert insgesamt 30 Minuten.
Prüfungsort ist die Überbetriebliche Ausbildungsstätte in Gerolzhofen.

In der mündlichen Prüfung werden Sie zu den Themen befragt, die in § 11 der Satzung zur verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung der Bayerischen Verwaltungsschule aufgeführt sind:

  • Erkennung und Verhütung von Schäden an Fahrbahnen
  • Straßenunterhalt
  • Straßenneubau und –umbau mit Ingenieurbauwerken
  • Landschaftsgestaltung
  • Boden- und Baustoffkunde
  • Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutz
  • Verhalten bei Unfällen und Verkehrsstörungen
  • Straßenverkehrsordnung
  • Sondernutzungen an Straßen
  • Straßenrecht
  • Winterdienst

Diese Themen werden auch in den Vorbereitungsseminaren unterrichtet und geübt.

Die Anmeldung zur mündlichen und praktischen Prüfung findet gemeinsam statt:
→ Anmeldung für Beschäftigte der Landkreise

→ Anmeldung für Beschäftigte der Kommunen (Gemeinden, Städte, Verwaltungsgemeinschaften)

Die Praktische Prüfung wird auf dem Gelände der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Gerolzhofen an sieben Stationen durchgeführt, die der Reihe nach durchlaufen werden.
Gemäß § 11 der Satzung über die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung der Bayerischen Verwaltungsschule muss der oder die Beschäftigte im Straßenbau nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, Arbeiten unter Beachtung der Betriebs- und Unfallverhütungsvorschriften sachgemäß und sorgfältig zu verrichten. Sie stellen Ihr Können unter Aufsicht der Prüfer unter Beweis.

Die Stationen beinhalten folgende Themen:

  • Pflasterwerkstück herstellen
  • Pflanzarbeiten
  • Absicherung von Arbeitsstellen
  • Geräte- und Maschinenkunde
  • Wegweisende Beschilderung
  • Vermessung
  • Baustoffkunde

Die Vorbereitung auf diese praktische Prüfung hat am Bauhof zu erfolgen, an dem der oder die Prüfungsteilnehmende beschäftigt ist.

Die Anmeldung zur mündlichen und praktischen Prüfung findet gemeinsam statt:
→ Anmeldung für Beschäftigte der Landkreise

→ Anmeldung für Beschäftigte der Kommunen (Gemeinden, Städte, Verwaltungsgemeinschaften)

 

Abschluss und Zeugnis

Sie haben die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung bestanden und Sie erhalten das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte verwaltungseigene Straßenwärterprüfung, wenn Sie die schriftliche, mündliche und praktische Prüfung im Gesamtergebnis mit der Note 4 innerhalb eines Kalenderjahres bestanden haben.

Ihre Ansprechpersonen

Sandra Reisinger

Produktverantwortung

Wieslawa Gradl

Organisation