Praxistage zum Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)
(Grundseminar)
Zielgruppe
Beschäftigte von Kreisverwaltungsbehörden und Gesundheitsämtern.Ihr Nutzen
Lernen Sie die Intention des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes sowie einen rechtssicheren Vollzug kennen. Das Seminar dient dem Erwerb von Grundkenntnissen und gibt auch die Möglichkeit zum Erwerb vertiefender Kenntnisse. Zudem werden Lösungsmöglichkeiten für individuelle Praxisthemen erarbeitet. Diese können gerne vorab übermittelt werden. Ergänzend soll das Seminar auch dem gemeinsamen Austausch dienen.Inhalt
Einführung in die Gesetzesintention und die rechtlichen Grundlagen Insbesondere vertiefende Informationen zu folgenden Themen: Einbindung der Krisendienste als milderes Mittel im Rahmen der Verhältnismäßigkeit Tatbestandsvoraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung (Art. 5 BayPsychKHG) mit Vorstellung typischer Krankheitsbilder aus dem Bereich der Psychiatrie Kriterien für eine sofortige vorläufige Unterbringung durch die Kreisverwaltungsbehörde gemäß Art. 11 BayPsychKHG und die Polizei (Art. 12 BayPsychKHG) Erläuterungen zum vorbereitenden Verfahren (Art. 15 BayPsychKHG) und Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern Erarbeitung von Lösungsansätzen zu den von den Teilnehmenden vorab übermittelten Themenwünschen mit DiskussionHinweis
Bitte bringen Sie das BayPsychKHG zum Seminar mit.Termine und Orte
12.07.2027
(
10:00
)
bis
13.07.2027
(
15:30
)
| Nr.: SG-27-246572
Landgasthof Schneider GmbH, Riedenburg / Buch
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
350,00 €
Unterkunft:
65,00 €
Verpflegung:
142,00 €
Ihre Ansprechpartner
Antje Schmidt
Organisation
089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de