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Personenbeförderungsrecht

(Kompaktseminar)

Zielgruppe

Beschäftigte der Unteren Straßenverkehrsbehörden

Ihr Nutzen

Sie können die personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften in Ihren Verfahren rechtssicher anwenden.

Inhalt

- Anwendungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes - Definition der Verkehrsarten und -formen (Linien-/Gelegenheitsverkehr) - Antrag, Genehmigung, Widererteilung - "Genehmigungsfiktion", Ablehnung - Objektive Genehmigungsbeschränkung/"Beobachtungszeitraum" - Betriebs- und Beförderungsflicht bei Taxen - Rücknahme/Widerruf der Genehmigung - Taxitarifordnung, Festlegung der Beförderungsentgelte - Taxiordnung - Eichrechtliche Bestimmungen zum PBefG/BOKraft - Mietwagenverkehr, Ferienziel-Reisen und Ausflugsfahrten - Betriebsvorschriften (BOKraft), Ausnahmereglungen - Besonderheiten bei Krankentransporten und Krankenfahrten - Kontrollmöglichkeiten/Ordnungswidrigkeiten

Hinweis

Das Güterkraftverkehrsrecht ist nicht Gegenstand des Seminars. Hierzu gibt es ein eigenes Seminarangebot.

Termine und Orte

13.10.2027 ( 13:30 ) bis 15.10.2027 ( 12:00 ) | Nr.: SI-27-245485
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 410,00 €
Unterkunft: 130,00 €
Verpflegung: 107,00 €

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt
Organisation

089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de

Michaela Thienemann

Michaela Thienemann
Produktverantwortung

089 54057-8620
089 54057-8699
thienemann@bvs.de