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Halten von Hunden und gefährlichen Tieren

(Praxistag(e))

Zielgruppe

Beschäftigte von Gemeinden und Kreisverwaltungsbehörden

Ihr Nutzen

Sie können rechtssicher Erlaubnisse und Anordnungen erstellen, die in Zusammenhang mit der unterschiedlichsten Art von Tierhaltung zusammen hängen.

Inhalt

- Anwendungsbereich und Abgrenzung zwischen Art. 37 LStVG und Art. 18 LStVG - Wesentliche Regelungen der VollzBek von 2015 - Abgrenzung der Zuständigkeiten sowie Zusammenarbeit mit dem Landratsamt - Sachverhaltsaufklärung - Einstufung von gefährlichen Tieren - Kampfhundeproblematik - Tier- und artenschutzrechtliche Vorschriften - Tierbörsen, Tierschauen, Terrarienhaltung - Geltungsbereich von Erlaubnissen und Anordnungen - Betretungsrechte, Wegnahme - Bescheiderstellung - Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sowie Zusammenarbeit mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft

Termine und Orte

18.03.2025 ( 10:30 ) bis 19.03.2025 ( 15:00 ) | Nr.: SI-25-234161
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting

14 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 270,00 €
Unterkunft: 55,00 €
Verpflegung: 60,00 €

15.10.2025 ( 10:30 ) bis 16.10.2025 ( 15:00 ) | Nr.: SI-25-234162
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting

14 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 270,00 €
Unterkunft: 55,00 €
Verpflegung: 60,00 €

Ihre Ansprechpartner

Stefanie Gautzsch

Stefanie Gautzsch
Organisation

089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de

Silke Starke

Silke Starke
Produktverantwortung

089 54057-8651
silke.starke@bvs.de