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Die Angleichungserklärung

Zielgruppe

Standesbeamte sowie Beschäftigte im Standesamt und der Standesamtsaufsicht mit geringen praktischen Erfahrungen

Ihr Nutzen

Sie können mit Angleichungserklärungen rechtssicherer umgehen

Inhalt

- Grundsätze des deutschen Namensrechts - Die Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB - Die einzelnen Möglichkeiten der Angleichung nach Art 47 EGBGB - Überleitungsvorschrift und Reform des Namensrechts - Objektive Angleichung - Änderung des Art 10 EGBGB - Gerichtsurteile - Beispiele und Übungsfälle

Hinweis

Das Seminar wird als Fortbildung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AVPStG mit 10 Punkten bewertet.

Termine und Orte

20.04.2027 ( 09:00 ) bis 20.04.2027 ( 16:30 ) | Nr.: AP-27-245324
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 230,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Antje Schmidt

Antje Schmidt
Organisation

089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de

Tamara Gschneidner

Tamara Gschneidner
Produktverantwortung

089 54057-8606
tamara.gschneidner@bvs.de