Die Angleichungserklärung
Zielgruppe
Standesbeamte sowie Beschäftigte im Standesamt und der Standesamtsaufsicht mit geringen praktischen ErfahrungenIhr Nutzen
Sie können mit Angleichungserklärungen rechtssicherer umgehenInhalt
- Grundsätze des deutschen Namensrechts - Die Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB - Die einzelnen Möglichkeiten der Angleichung nach Art 47 EGBGB - Überleitungsvorschrift und Reform des Namensrechts - Objektive Angleichung - Änderung des Art 10 EGBGB - Gerichtsurteile - Beispiele und ÜbungsfälleHinweis
Das Seminar wird als Fortbildung gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AVPStG mit 10 Punkten bewertet.Termine und Orte
20.04.2027
(
09:00
)
bis
20.04.2027
(
16:30
)
| Nr.: AP-27-245324
BVS-Bildungszentrum Nürnberg, Nürnberg
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
230,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Antje Schmidt
Organisation
089 54057-8682
a.schmidt@bvs.de
Tamara Gschneidner
Produktverantwortung
089 54057-8606
tamara.gschneidner@bvs.de