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Grundsteuererlass nach Artikel 8 BayGrStG sowie nach den §§ 32, 34 GrStG

(Grundseminar)

Zielgruppe

Leitungen von Finanzabteilungen und Kämmereien sowie Verwaltungskräfte in Steuerstellen bei Kommunalverwaltungen

Ihr Nutzen

Sie lernen die aktuelle gesetzliche Änderung kennen, um die Auswirkungen dieser Änderung praxisnah anwenden zu können.

Inhalt

- Darstellung der Sondererlassvorschrift für Bayern hinsichtlich des Artikel 8 BayGrStG „Erweiterter Erlass“ sowie der Erlassvorschriften des § 32 GrStG „Erlass für Kulturgut und Grünanlagen“ und § 34 GrStG „Erlass wegen wesentlicher Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken“ - Es werden in diesem Seminar die einschlägigen Voraussetzungen für diese Erlassvorschriften aufgezeigt sowie auch mögliche Einschränkungsmöglichkeiten hinsichtlich des Erlasses der bayerischen Sondervorschrift des Artikel 8 BayGrStG

Termine und Orte

06.10.2026 ( 09:00 ) bis 06.10.2026 ( 16:30 ) | Nr.: FI-26-239942
BVSregional Augsburg Halderstraße, Augsburg

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 210,00 €

Ihre Ansprechpartner

Sabrina Flügel

Sabrina Flügel
Organisation

089 54057-8687
fluegel@bvs.de