Zwangsvollstreckung in der Sozialverwaltung
Zielgruppe
Beschäftigte der Sozialhilfe- und Jugendhilfeverwaltungen sowie der Kreis- und Stadtkassen, die Unterhaltsansprüche und sonstige soziale Geldansprüche einfordern.Ihr Nutzen
Sie erhalten einen Überblick über Voraussetzungen und Möglichkeiten der zwangsweisen Forderungseintreibung.Inhalt
- Arten der Zwangsvollstreckung - Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Gerichtsvollzieher-Vollstreckung - Verjährungsunterbrechung bei Unterhaltsansprüchen - Pfändungsbeschluss/Verfahren - Einzelne Vollstreckungsmaßnahmen, z.B.: in Steuererstattungsanspruch, Miterbenanteil, Kontokorrentverhältnis, Miteigentumsanteil, BGB-Gesellschaftsanteil, Zwangsvollstreckung in Arbeitseinkommen und SozialgeldleistungenTermine und Orte
21.10.2026
(
10:30
)
bis
23.10.2026
(
15:00
)
| Nr.: FI-26-242850
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting
20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
340,00 €
Unterkunft:
110,00 €
Verpflegung:
99,00 €
Ihre Ansprechpartner
Wieslawa Gradl
Organisation
089 54057-8654
gradl@bvs.de
Dorothea Klempnow
Produktverantwortung
089 54057-8660
klempnow@bvs.de