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Zwangsvollstreckung in der Sozialverwaltung

Zielgruppe

Beschäftigte der Sozialhilfe- und Jugendhilfeverwaltungen sowie der Kreis- und Stadtkassen, die Unterhaltsansprüche und sonstige soziale Geldansprüche einfordern.

Ihr Nutzen

Sie erhalten einen Überblick über Voraussetzungen und Möglichkeiten der zwangsweisen Forderungseintreibung.

Inhalt

- Arten der Zwangsvollstreckung - Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung - Gerichtsvollzieher-Vollstreckung - Verjährungsunterbrechung bei Unterhaltsansprüchen - Pfändungsbeschluss/Verfahren - Einzelne Vollstreckungsmaßnahmen, z.B.: in Steuererstattungsanspruch, Miterbenanteil, Kontokorrentverhältnis, Miteigentumsanteil, BGB-Gesellschaftsanteil, Zwangsvollstreckung in Arbeitseinkommen und Sozialgeldleistungen

Termine und Orte

21.10.2026 ( 10:30 ) bis 23.10.2026 ( 15:00 ) | Nr.: FI-26-242850
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting

20 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 340,00 €
Unterkunft: 110,00 €
Verpflegung: 99,00 €

Ihre Ansprechpartner

Wieslawa Gradl

Wieslawa Gradl
Organisation

089 54057-8654
gradl@bvs.de

Dorothea Klempnow

Dorothea Klempnow
Produktverantwortung

089 54057-8660
klempnow@bvs.de