Wenn die Aufsichtsbehörde zu Besuch kommt - Tipps für einen gelingenden Termin
Einführung
Wenn sich die Aufsichtsbehörde zu einer Begehung in Ihrer Kita anmeldet, löst dies zunächst bei Leitung und Träger nicht zwingend Vorfreude aus, obwohl Sie „Ihr“ Haus nach bestem Wissen und Gewissen leiten, Herausforderungen meistern und die Kinderbetreuung sicherstellen. Was ist eigentlich das Anliegen der Aufsichtsbehörde mit ihrem Besuch? Sie hat zum einen die gesetzlich vorgegebene Aufgabe, sich davon zu überzeugen, dass die für eine Kita geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten, beachtet und umgesetzt werden. Letztendlich haben Sie ein gemeinsames Ziel, nämlich dass die Kinder in der Kita sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln sollen. In diesem Kontext versteht sich die Aufsicht auch als Ansprechpartner für Ihre Fragen, zu Problemen, die auftreten und selbstverständlich hat sie auch den „Blick von Außen“ und kann Ihnen wertvolle Anregungen geben. Eine Begehung bietet also auch die Möglichkeit, eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Ihren beiden Institutionen zu gestalten.Zielgruppe
Kita-Leitungen, stellvertretende Kita-Leitungen sowie interessierte Kita-TrägerIhr Nutzen
Sie kennen die rechtlichen Grundlagen einer Betriebserlaubnis, die möglichen Prüfinhalte einer Begehung und gewinnen mehr Sicherheit im Umgang mit Ihrer Aufsichtsbehörde. Darüber hinaus profitieren Sie vom Austausch mit anderen Kita-Leitungen und sind aufgrund praxistauglicher Tipps optimal auf die nächste Begehung vorbereitet.Inhalt
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick, worauf sich üblicherweise bei einer Begehung der Fokus richtet (Prüfinhalte einer Betriebserlaubnis im laufenden Betrieb). Schwerpunkte werden u.a. der Personaleinsatz/Anstellungsschlüssel, Räume und wirtschaftliche Lage sein: - Voraussetzung/Prüfinhalte und Einhaltung der Betriebserlaubnis - Rechtliche Grundlage einer Betriebserlaubnis - Personaleinsatz (insb. unter Beachtung des Fachkraftgebots, Randzeiten, Überbrückung von Krankheitsausfällen etc.) - Räumliche Voraussetzungen (Kennen Sie Ihre Baugenehmigung? Und wissen Sie genau, welche Räume Sie wie pädagogisch nutzen dürfen?) - Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung (Kooperationsvertrag, Finanzplan) - Meldepflichtige Ereignisse (Was müssen Sie hierbei beachten und welche Schritte müssen eingehalten werden?) - Unangemeldete Begehung (Wann dürfen diese überhaupt stattfinden und wie muss ich mich verhalten?) - Aufsichtspflichtverletzung (anhand von zahlreichen praktischen Beispielen mit der Vorgabe, was „darf oder muss“)Methodik
Das Seminar ermöglicht einen kompakten fachlichen Austausch mit kurzen Inputs, Fallarbeit und der Besprechung mitgebrachter Fragen. Der offene Charakter der Veranstaltung schafft Raum für aktuelle Entwicklungen und konkrete Anliegen aus dem Kita-Alltag. Die Dozentin schöpft mit ihrem Praxiswissen aus ihrer jahrelangen Tätigkeit in einer Aufsichtsbehörde, kann also mit Ihnen eine Vielzahl an Alltagssituationen (von der Elternbeschwerde bis zu einem meldepflichtigen Ereignis nach § 47 SGBVIII) und das entsprechende Handeln diskutieren.Hinweis
Die Webinarschulung findet an beiden Tagen von 08:30 - 11:45 Uhr statt.Kooperation
Diese Fortbildung wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.Technik
Um an unseren Webinaren teilzunehmen, benötigen Sie ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone), einen Kopfhörer oder Lautsprecher sowie ein Mikrofon und eine Webcam/Kamera. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am Webinar nur mit den Browsern Chrome, Firefox, Safari oder dem NewEdge möglich ist. Mit den (in älteren Windowsversionen enthaltenen) Browsern EDGE Internet Explorer ist eine Teilnahme am Webinar nicht möglich. Es ist uns ein Anliegen, unsere Webinare praxisnah, interessant und kommunikativ zu gestalten. Wir bitten Sie auch im Namen unserer Lehrbeauftragten, am Webinar immer mit eingeschalteter Kamera und Mikrofon teilzunehmen.Termine und Orte
16.02.2027
(
08:30
)
bis
17.02.2027
(
11:45
)
| Nr.: WEB_KI-27-246336
BVS, Online
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
260,00 €
Ihre Ansprechpartner
Nadine Moj
Organisation
089 54057-8691
moj@bvs.de
Christine Wiench
Produktverantwortung
089 54057-8659
wiench@bvs.de