Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII – Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzung
Zielgruppe
Beschäftigte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe; Leitungskräfte der Jugendämter; Beschäftigte im Sozialen Dienst.Voraussetzung
Dieses Seminar ist für Beschäftigte der Jugendämter mit keinen oder geringen Kenntnissen in der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII.Ihr Nutzen
Sie lernen die Leistungsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII kennen und können die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zu anderen Sozialleistungsträgern identifizieren und koordinieren. In einem Planungsverfahren wissen Sie um Ihre Rolle als öffentlicher Jugendhilfeträger.Inhalt
Leistungsvoraussetzungen nach § 35 a SGB VIII Leistungskatalog der Eingliederungshilfe Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zu anderen Sozialleistungsträgern Koordination der Rehabilitationsleistungen gem. §§ 14 ff SGB IX Erstattungsansprüche zwischen Rehabilitationsträgern Kooperation bei Zuständigkeitsübergang nach § 36 b SGB VIII Teilnahme des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Gesamtplanverfahren gem. § 117 Abs. 6 SGB IX Hilfeplanverfahren / Teilhabeplanverfahren Teilhabeverfahrensbericht Fachärztliche Stellungnahmen/Gutachten Aktuelle RechtsprechungTermine und Orte
22.07.2027
(
10:30
)
bis
23.07.2027
(
15:00
)
| Nr.: SO-27-246525
BVS-Bildungszentrum Neustadt, Neustadt
14 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
340,00 €
Unterkunft:
65,00 €
Verpflegung:
71,00 €
Ihre Ansprechpartner
Stefanie Gautzsch
Organisation
089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de