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Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII – Leistungsvoraussetzungen und Abgrenzung

Zielgruppe

Beschäftigte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe; Leitungskräfte der Jugendämter; Beschäftigte im Sozialen Dienst.

Voraussetzung

Dieses Seminar ist für Beschäftigte der Jugendämter mit keinen oder geringen Kenntnissen in der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII.

Ihr Nutzen

Sie lernen die Leistungsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII kennen und können die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zu anderen Sozialleistungsträgern identifizieren und koordinieren. In einem Planungsverfahren wissen Sie um Ihre Rolle als öffentlicher Jugendhilfeträger.

Inhalt

Leistungsvoraussetzungen nach § 35 a SGB VIII Leistungskatalog der Eingliederungshilfe Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zu anderen Sozialleistungsträgern Koordination der Rehabilitationsleistungen gem. §§ 14 ff SGB IX Erstattungsansprüche zwischen Rehabilitationsträgern Kooperation bei Zuständigkeitsübergang nach § 36 b SGB VIII Teilnahme des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Gesamtplanverfahren gem. § 117 Abs. 6 SGB IX Hilfeplanverfahren / Teilhabeplanverfahren Teilhabeverfahrensbericht Fachärztliche Stellungnahmen/Gutachten Aktuelle Rechtsprechung

Termine und Orte

22.07.2027 ( 10:30 ) bis 23.07.2027 ( 15:00 ) | Nr.: SO-27-246525
BVS-Bildungszentrum Neustadt, Neustadt

14 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 340,00 €
Unterkunft: 65,00 €
Verpflegung: 71,00 €

Ihre Ansprechpartner

Stefanie Gautzsch

Stefanie Gautzsch
Organisation

089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de

Silke Starke

Silke Starke
Produktverantwortung

089 54057-8651
silke.starke@bvs.de