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Schriftliche Prüfung zur verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung - für die bayerischen Landkreise und Kommunen -

Einführung

Die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung führt die BVS in Kooperation mit dem Bayerischen Landkreistag für die bayerischen Landkreise durch. Gemäß dem 13. Landesbezirklichen Tarifvertrag handwerklich Beschäftigter in Bayern (13. LBzTV) wird die verwaltungseigene Prüfung der Straßenwärter und Straßenwärterinnen nach Anlage 1b dieses Tarifvertrags durchgeführt. Hierfür hat die BVS eine Satzung erlassen, die sich - wie die Anlage 1b auch - primär an die Beschäftigten von Landkreisen wendet. Eine Anmeldung und bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zulassung zu dieser verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung kommt für Beschäftigte von Kommunen nur in Betracht, wenn die Kommune für Ihren Beschäftigten unsere verwaltungseigene Straßenwärterprüfung als Verwaltungs- und betriebseigene Prüfung nach § 6 des Tarifvertrages rechtverbindlich anerkennt. Das schließt auch die Anerkennung der Satzung als Grundlage der Durchführung der betriebseigenen Prüfung ein. Die Anmeldung gilt dementsprechend als Anerkennung und verbindliche Zustimmung. Die Anmeldung muss bis spätestens 31.03. des laufenden Kalenderjahres bei der BVS eingegangen sein. Die Zulassungsbedingungen finden Sie unter der Rubrik "Voraussetzungen" und werden zusätzlich im Januar jeden Klalenderjahres in den Straßennachrichten des Bayerischen Landkreistages veröffentlicht.

Zielgruppe

Alle, die die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung ablegen möchten und Beschäftigte eines bayerischen Landkreises oder einer bayerischen Kommune (Gemeinde, Stadt, Verwaltungsgemeinschaft) sind.

Voraussetzung

Die Anmeldung zur verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung muss bis spätestens 31.03. des laufenden Kalenderjahres bei der BVS eingegangen sein. Die Anmeldung zur verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung ist nur möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach §10 der Satzung der Bayerischen Verwaltungsschule über die verwaltungseigene Prüfung der Straßenwärter und Straßenwärterinnen vorliegen: (1) Der / die Beschäftigte ohne eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem verwandten anerkannten Ausbildungsberuf muss sich mindestens drei Jahre als Beschäftigter / Beschäftigte im Straßenbau bei einer Tiefbauverwaltung bewährt haben. Gleichartige Tätigkeiten bei anderen Stellen werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch mit zwei Jahren, angerechnet. Für die Feststellung der dreijährigen Tätigkeit werden unterbrochene Beschäftigungen zusammengerechnet, sofern die Unterbrechung zwischen den Beschäftigungen jeweils nicht mehr als zwei Jahre beträgt. (2) Der / die Beschäftigte mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in einem verwandten anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Berufsfeld des Baugewerbes, Hoch- und Tiefbauberufe, Gartenbau-, Agrar- und Forstberufe, Metallberufe, Elektroberufe, holzverarbeitende Berufe) muss sich mindestens sechs Monate als Beschäftigter / Beschäftigte im Straßenbau bei einer Straßenbehörde bewährt haben und soll mindestens ein Jahr am Bauhof eines Tiefbauamtes als Beschäftigter / Beschäftigte im Straßenbau gearbeitet haben. Mit der verbindlichen Anmeldung, bestätigen Sie, dass die Prüfungsvoraussetzungen nach § 10 der Satzung der Bayerischen Verwaltungsschule zur verwaltungseigenen Prüfung für Straßenwärter und Straßenwärterinnen vorliegen. Der Prüfungsausschuss Vorsitzende überprüft stichprobenartig, ob die Zulassungsbedingungen tatsächlich erfüllt sind. Bitte halten Sie alle Unterlagen für den Nachweis der erfüllten Zulassungsbedingungen (Eintrittsdatum und erlernter Beruf mit Nachweis durch Zeugnisse und Arbeitsverträge) bereit, falls Sie für diese stichprobenartige Überprüfung ausgewählt werden.

Ihr Nutzen

Sie erhalten das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte verwaltungseigene Straßenwärterprüfung, wenn Sie die schriftliche, mündliche und praktische Prüfung im Gesamtergebnis mit der Note 4 innerhalb eines Kalenderjahres bestanden haben.

Inhalt

Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die Prüfungsanforderungen nach § 11 der Satzung über die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung der Bayerischen Verwaltungsschule. Es werden Kenntnisse abgefragt zu den verschiedenen Themenbereichen: - Straßenplanung - Baustoffkunde - Straßenneubau - Ingenieurbauwerke - Landschaftsgestaltung - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen - Straßenerhaltung - Winterdienst - Arbeitssicherheit - Staat, Verwaltung, Recht Beim Teil Fachrechnen: - Flächen-, Volumen- und Mengenberechnungen - Kosten- und Prozentberechnungen mit Bezug zum Straßenunterhalt Diese Themen werden auch in den Vorbereitungsseminaren zur verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung unterrichtet und geübt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Link: www.bvs.de/15902 Das Buch "Fachkunde für Straßenwärter" kann zur Vorbereitung unterstützend herangezogen werden und ist auch Grundlage des Vorbereitunsseminars. Die schriftliche Prüfung wird online auf unserer Lernplattform lernen.bvs.de durchgeführt. Die schriftliche Prüfung beginnt um 10:00 Uhr und dauert 2 Stunden. Sie erhalten Multiple Choice Fragen mit je drei Antwortmöglichkeiten. Nur eine Antwortmöglichkeit ist richtig. Diese schriftliche Prüfung setzt sich zusammen aus den beiden Teilen: Fachtheorie und Fachrechnen. Bitte legen Sie sich für diese Multiple Choice Prüfung Papier, Stift und Taschenrechner zurecht. Sie haben die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung bestanden, wenn Sie als Summe im schriftlichen Teil, mündlichen Teil und praktischen Teil mindestens die Note 4 erreicht haben. Die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung kann nur bestanden werden, wenn alle drei Prüfungen (schriftlicher Teil, mündlicher Teil und praktischer Teil) innerhalb eines Kalenderjahres abgelegt werden.

Hinweis

Die schriftliche Prüfung wird online auf unserer Lernplattform lernen.bvs.de als Multiple Choice Test durchgeführt. Sie können sie bequem an einem PC oder Laptop ablegen. Ihr Ergebnis, wie viele Punkte Sie mit diesem schriftlichen Teil erreicht haben, erhalten Sie direkt nach Ablegen der schriftlichen Prüfung automatisiert als E-Mail. Für die mündliche und praktische Prüfung müssen Sie sich gesondert anmelden. Die Anmeldemöglichkeit und weitere Informationen finden Sie unter: Für Beschäftigte bayerischer Landkreise: www.bvs.de/18865 Für Beschäftigte bayerischer Kommunen: www.bvs.de/18880

Technik

Um an der schriftlichen Prüfung teilzunehmen, benötigen Sie ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop). Tablet oder Smartphone empfehlen wir nicht, da dort alles sehr klein zu lesen ist, was Ihnen die Arbeit erschwert. Wir empfehlen für die Internetverbindung eine LAN-Verbindung zu nutzen, um Verbindungsschwankungen per W-LAN möglichst zu vermeiden.

Termine und Orte

28.07.2027 ( 09:00 ) bis 28.07.2027 ( 12:00 ) | Nr.: BA-27-246666
BVS, Online

8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 250,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Ihre Ansprechpartner

Wieslawa Gradl

Wieslawa Gradl
Organisation

089 54057-8654
gradl@bvs.de

Sandra Reisinger

Sandra Reisinger
Produktverantwortung

089 54057-8771
reisinger@bvs.de