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Mündliche und Praktische Prüfung zur verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung - für die bayerischen Landkreise -

Einführung

Die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung führt die BVS in Kooperation mit dem Bayerischen Landkreistag für die bayerischen Landkreise durch. Gemäß dem 13. Landesbezirklichen Tarifvertrag handwerklich Beschäftigter in Bayern (13. LBzTV) wird die verwaltungseigene Prüfung der Straßenwärter und Straßenwärterinnen nach Anlage 1b dieses Tarifvertrags durchgeführt. Hierfür hat die BVS eine Satzung erlassen, die sich - wie die Anlage 1b auch - primär an die Beschäftigten von Landkreisen wendet. Eine Anmeldung und bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zulassung zu dieser verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung kommt für Beschäftigte von Kommunen nur in Betracht, wenn die Kommune für Ihren Beschäftigten unsere verwaltungseigene Straßenwärterprüfung als Verwaltungs- und betriebseigene Prüfung nach § 6 des Tarifvertrages rechtverbindlich anerkennt. Das schließt auch die Anerkennung der Satzung als Grundlage der Durchführung der betriebseigenen Prüfung ein. Die Anmeldung gilt dementsprechend als Anerkennung und verbindliche Zustimmung. Die Anmeldung muss bis spätestens 31.03. des laufenden Kalenderjahres bei der BVS eingegangen sein. Die Zulassungsbedingungen finden Sie unter der Rubrik "Voraussetzungen" und werden zusätzlich im Januar jeden Klalenderjahres in den Straßennachrichten des Bayerischen Landkreistages veröffentlicht.

Zielgruppe

Alle, die die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung ablegen möchten und Beschäftigte eines bayerischen Landkreises sind.

Voraussetzung

Die Anmeldung zur verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung - mündlicher und praktischer Teil - ist nur möglich, wenn Sie sich auch zur schriftlichen Prüfung im gleichen Kalenderjahr angemeldet haben . Zur Anmeldung für die schriftliche Prüfung und allen weiteren Informationen dazu gelangen Sie über folgenden Link: www.bvs.de/18864 Die Anmeldung zur verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung muss bis spätestens 31.03. des laufenden Kalenderjahres bei der BVS eingegangen sein. Die Anmeldung zur verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung ist nur möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach §10 der Satzung der Bayerischen Verwaltungsschule über die verwaltungseigene Prüfung der Straßenwärter und Straßenwärterinnen vorliegen: (1) Der / die Beschäftigte ohne eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem verwandten anerkannten Ausbildungsberuf muss sich mindestens drei Jahre als Beschäftigter / Beschäftigte im Straßenbau bei einer Tiefbauverwaltung bewährt haben. Gleichartige Tätigkeiten bei anderen Stellen werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch mit zwei Jahren, angerechnet. Für die Feststellung der dreijährigen Tätigkeit werden unterbrochene Beschäftigungen zusammengerechnet, sofern die Unterbrechung zwischen den Beschäftigungen jeweils nicht mehr als zwei Jahre beträgt. (2) Der / die Beschäftigte mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in einem verwandten anerkannten Ausbildungsberuf (z. B. Berufsfeld des Baugewerbes, Hoch- und Tiefbauberufe, Gartenbau-, Agrar- und Forstberufe, Metallberufe, Elektroberufe, holzverarbeitende Berufe) muss sich mindestens sechs Monate als Beschäftigter / Beschäftigte im Straßenbau bei einer Straßenbehörde bewährt haben und soll mindestens ein Jahr am Bauhof eines Tiefbauamtes als Beschäftigter / Beschäftigte im Straßenbau gearbeitet haben. Mit der verbindlichen Anmeldung, bestätigen Sie, dass die Prüfungsvoraussetzungen nach § 10 der Satzung der Bayerischen Verwaltungsschule zur verwaltungseigenen Prüfung für Straßenwärter und Straßenwärterinnen vorliegen. Der Prüfungsausschuss Vorsitzende überprüft stichprobenartig, ob die Zulassungsbedingungen tatsächlich erfüllt sind. Bitte halten Sie alle Unterlagen für den Nachweis der erfüllten Zulassungsbedingungen (Eintrittsdatum und erlernter Beruf mit Nachweis durch Zeugnisse und Arbeitsverträge) bereit, falls Sie für diese stichprobenartige Überprüfung ausgewählt werden.

Ihr Nutzen

Sie erhalten das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte verwaltungseigene Straßenwärterprüfung, wenn Sie die schriftliche, mündliche und praktische Prüfung im Gesamtergebnis mit der Note 4 innerhalb eines Kalenderjahres bestanden haben.

Inhalt

Die mündliche Prüfung findet am Prüfungstag vor drei bestellten Prüfern statt. Die mündliche Prüfung dauert insgesamt 30 Minuten. Prüfungsort ist die Überbetriebliche Ausbildungsstätte in Gerolzhofen. In der mündlichen Prüfung werden Sie zu den Themen befragt, die in § 11 der Satzung zur verwaltungseigenen Straßenwärterprüfung der Bayerischen Verwaltungsschule aufgeführt sind: - Erkennung und Verhütung von Schäden an Fahrbahnen - Straßenunterhalt - Straßenneubau und –umbau mit Ingenieurbauwerken - Landschaftsgestaltung - Boden- und Baustoffkunde - Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutz - Verhalten bei Unfällen und Verkehrsstörungen - Straßenverkehrsordnung - Sondernutzungen an Straßen - Straßenrecht - Winterdienst Diese Themen werden auch in den Vorbereitungsseminaren unterrichtet und geübt (siehe www.bvs.de/15902). Die Praktische Prüfung wird auf dem Gelände der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Gerolzhofen an sieben Stationen durchgeführt, die der Reihe nach durchlaufen werden. Gemäß § 11 der Satzung über die verwaltungseigene Straßenwärterprüfung der Bayerischen Verwaltungsschule muss der oder die Beschäftigte im Straßenbau nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, Arbeiten unter Beachtung der Betriebs- und Unfallverhütungsvorschriften sachgemäß und sorgfältig zu verrichten. Sie stellen Ihr Können unter Aufsicht der Prüfer unter Beweis. Die Stationen beinhalten folgende Themen: - Pflasterwerkstück herstellen - Pflanzarbeiten - Absicherung von Arbeitsstellen - Geräte- und Maschinenkunde - Wegweisende Beschilderung - Vermessung - Baustoffkunde Die Vorbereitung auf diese praktische Prüfung hat am Bauhof zu erfolgen, an dem der oder die Prüfungsteilnehmende beschäftigt ist.

Hinweis

Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegung werden von der BVS nicht gestellt. Beides ist grundsätzlich von der Kommune oder der Verwaltung des Landkreises des Prüfungsteilnehmenden selbst zu organisieren. Am Prüfungsort stehen alkoholfreie Getränke bereit, die gegen Barzahlung genutzt werden können. Mittags wird eine Sammelbestellung durchgeführt und die Abholung und Lieferung der Speisen organisiert. Auch diese Brotzeit muss bar bezahlt werden.

Termine und Orte

23.08.2027 ( 08:00 ) bis 24.08.2027 ( 17:00 ) | Nr.: BA-27-246669
Überbetriebliche Ausbildungsstätte Gerolzhofen, Gerolzhofen

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 350,00 €
Unterkunft: 0,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Derzeit stehen keine freien Plätze zur Verfügung. Bitte melden Sie sich trotzdem an! Wir versuchen Ihnen eine Teilnahme zu ermöglichen.

25.08.2027 ( 08:00 ) bis 26.08.2027 ( 17:00 ) | Nr.: BA-27-246671
Überbetriebliche Ausbildungsstätte Gerolzhofen, Gerolzhofen

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 350,00 €
Unterkunft: 0,00 €
Verpflegung: 0,00 €

Derzeit stehen keine freien Plätze zur Verfügung. Bitte melden Sie sich trotzdem an! Wir versuchen Ihnen eine Teilnahme zu ermöglichen.

Ihre Ansprechpartner

Wieslawa Gradl

Wieslawa Gradl
Organisation

089 54057-8654
gradl@bvs.de

Sandra Reisinger

Sandra Reisinger
Produktverantwortung

089 54057-8771
reisinger@bvs.de