Erbbaurecht
Zielgruppe
Beschäftigte von kommunalen Liegenschaftsverwaltungen, die mit Fragen des Erbbaurechts befasst sind und Vorkenntnisse im Liegenschaftsrecht besitzen.Voraussetzung
Der vorheriger Besuch des Grundseminars "Liegenschaftsrecht (Privatrecht)" (Link: www.bvs.de/ 10341) oder entsprechende Vorkenntnisse im Liegenschaftsrecht werden vorausgesetzt.Ihr Nutzen
Sie erweitern und vertiefen Ihre Kenntnisse im Erbbaurecht und gewinnen Sicherheit bei der Beurteilung aktueller Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der kommunalen Bodenpolitik und bezahlbarem Wohnraum.Inhalt
- Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht - Bedeutung des Erbbaurechts in der Praxis - Begründung, Bestellung, Fortführung des Erbbaurechts - Notarielle Verbriefung des Erbbaurechtsvertrages - Einflussmöglichkeiten auf das Grundstück - Erbbauzins - Zeitliche Begrenzung des Erbbaurechts, HeimfallHinweis
Wenn das Grundwissen im Liegenschaftsrecht noch nicht vorhanden ist, empfehlen wir vorab den Besuch des Grundseminars "Liegenschaftsrecht (Privatrecht)" (Link: www.bvs.de/ 10341).Termine und Orte
08.07.2027
(
09:00
)
bis
09.07.2027
(
12:15
)
| Nr.: PB-27-243469
BVS-Bildungszentrum München, München
12 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
440,00 €
Verpflegung:
0,00 €
Ihre Ansprechpartner
Sandra Hofknecht
Organisation
089 54057-8681
hofknecht@bvs.de
Elena Vladimirova
Produktverantwortung
089 54057-8688
vladimirova@bvs.de