Grundlagen der Krankenhilfe und Krankenversicherung im Rahmen der SGB VIII-Leistungen
Zielgruppe
Beschäftigte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe; Beschäftigte aus den Amtsvormundschaften; Vormünder.Voraussetzung
Dieses Seminar ist für Beschäftigte der Jugendämter, die mindestens seit einem Jahr in dem jeweiligen Bereich tätig sind.Ihr Nutzen
Sie erlangen das notwendige Fachwissen zur Übernahme von Krankenhilfe bei Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach den §§ 32 – 35 SGB VIII und Eingliederungshilfe gem. § 35 a Abs. 2 Nr. 3 und 4 SGB VIII. Des Weiteren lernen Sie Möglichkeiten kennen, die bei der gesetzlichen Versicherung bestehen.Inhalt
Leistungsvoraussetzungen zur Gewährung von Krankenhilfe nach SGB VIII Nachrangigkeit gegenüber anderen Ansprüchen Pflichtversicherungen (z.B. bei (Halb-)Waisenrente und Ausbildung) Familienversicherung (z.B. bei Pflegekindern) Freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 9 SGB V) Obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 Abs. 4 SGB V Mitgliedschaft in einer privaten Krankenkasse Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Elternzeit Krankenbehandlungskosten für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen (UMA) und die reguläre Versicherungsmöglichkeit für den Personenkreis Zuzahlungen und Eigenanteile; Auslandsbezug; Sachleistungsaushilfe Versicherungskarte Leistungen für volljährige Unionsbürger/innen (§ 6 SGB VIII) – Beachtung des Freizügigkeitsrechts Haushaltshilfe Erstattungsansprüche Betreuer-HaftungTermine und Orte
14.10.2027
(
10:30
)
bis
15.10.2027
(
15:00
)
| Nr.: SO-27-246653
Tagungszentrum Landshut, Landshut
14 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
340,00 €
Unterkunft:
65,00 €
Verpflegung:
71,00 €
Ihre Ansprechpartner
Stefanie Gautzsch
Organisation
089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de
Silke Starke
Produktverantwortung
089 54057-8651
silke.starke@bvs.de