Krankenhilfe für Asylsuchende - praktisches Verfahren und Zuständigkeiten
Zielgruppe
Beschäftigte im Vollzug des AsylbLG (Krankenhilfe, Grundleistungen, Analogleistungen) und sozialer Beratungsstellen; Sozialarbeitende; je nach Aufgabenzuschnitt auch für Beschäftigte der Ausländerbehörden geeignetIhr Nutzen
Sie erwerben praxisrelevante Kenntnisse zu Verfahrensfragen und Zuständigkeiten bei der Sicherstellung der Krankenbehandlung nach dem AsylbLG. Zudem lernen Sie, wie bei unversicherten Personen Kranken- und Pflegeversicherungsverhältnisse in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wiederhergestellt oder neu begründet werden können. Dadurch sind Sie in der Lage, Kostenfolgen für die Krankenhilfe nach dem AsylbLG sowie für spätere Hilfen zur Gesundheit und Pflege gezielt zu steuern.Inhalt
- Beginn der Zuständigkeit - Art der Leistungserbringung (Krankenschein/§ 264 Abs. 1 SGB V/Notfallhilfe nach § 6a AsylbLG) - Veränderungen während des Leistungsbezuges/Analogleistungen § 2 AsylbLG - Umstellung der Auftragsversorgung nach § 264 Abs. 2 SGB V - Versicherungsmöglichkeiten in der GKV während des Asylverfahrens: - Pflichtversicherung - freiwillige Krankenversicherung - obligatorische Anschlussversicherung - Familienversicherung - Leistungsende des AsylbLG - Versicherungsmöglichkeiten im Anschluss an den Leistungsbezug nach dem AsylbLG: - Pflichtversicherung aufgrund SGB II-Leistungsbezug - Auftragsversorgung aufgrund SGB XII-Leistungsbezug - PKV - Verhältnis und Auswirkung zu/auf andere/n Rechtsgebiete/n nach Leistungsende (SGB XII, SGB II) - Erstattungsansprüche gegenüber KrankenkassenTermine und Orte
08.03.2027
(
10:00
)
bis
09.03.2027
(
15:30
)
| Nr.: SO-27-246306
Tagungszentrum Landshut, Landshut
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr:
460,00 €
Unterkunft:
65,00 €
Verpflegung:
71,00 €
Ihre Ansprechpartner
Stefanie Gautzsch
Organisation
089 54057-8605
stefanie.gautzsch@bvs.de
Christine Wiench
Produktverantwortung
089 54057-8659
wiench@bvs.de