Eine Frau mit dunklen Haaren steht vor einer Wand mit Symbolen und deutet auf eines davon. Im Vordergrund sieht man die Rücken und Köpfe der Zuhörenden.

Stolperstein Betriebliches Eingliederungsmanagement

Einführung

Im SGB IX ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Beschäftigte vorgesehen, die über einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen im Jahr erkrankt sind. Das BEM soll durch Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen zur Gesundheit der/des erkrankten Beschäftigten beitragen. Zudem soll es Kündigungen und weiteren krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vorbeugen.

Zielgruppe

Personalleitungen, Mitarbeitende aus Personalstellen, Schwerbehindertenvertretungen, Personalratsmitglieder

Ihr Nutzen

Sie kennen die rechtlichen Vorgaben zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und die dazugehörigen Verfahren und Abläufe.

Inhalt

- Betriebliches Eingliederungsmanagement: Ziele, Voraussetzungen und Verfahrensablauf - Grundpflichten/Präventionspflichten des Arbeitgebers - Arbeitsrechtliche Auswirkungen (insb. Kündigung) - Förderungsmöglichkeit des Integrationsamtes - Beteiligungsrechte - Gestaltungsmöglichkeiten in Dienst- oder Betriebsvereinbarung - Datenschutz - Praktische Beispiele

Termine und Orte

20.06.2024 ( 09:00 ) bis 21.06.2024 ( 16:30 ) | Nr.: WEB_PS-24-229474
BVS digital, Online

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 340,00 €

15.10.2024 ( 10:00 ) bis 16.10.2024 ( 17:00 ) | Nr.: PS-24-233159
BVS-Bildungszentrum Holzhausen, Utting

16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Lehrgangsgebühr: 340,00 €
Unterkunft: 55,00 €
Verpflegung: 69,00 €

Ihre Ansprechpartner

Kerstin Degener

Kerstin Degener
Organisation

089 54057-8684
089 54057-8699
degener@bvs.de

Doris Hüttner

Doris Hüttner
Produktverantwortung

089 54057-8661
089 54057-918661
huettner@bvs.de

Seminaranmeldung, Ersatzteilnehmer, Stornierung, Umbuchung

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